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Sanierung, Renovierung, Modernisierung - drei Begriffsbestimmungen

(20.12.2009) Quer durch alle Medien werden rund um das Thema "Bauen im Bestand" die Begriffe "Sanierung", "Renovierung" und "Modernisierung" verwendet - gerne auch in einem Atemzug, wie das Kürzel "SanReMo" verdeutlicht. Wie grenzen sich aber "Sanierung", "Renovierung" und "Modernisierung" von einander ab? Wie sind die Begriffe richtigerweise zu verwenden?

Sanierung: Vorwärts zur ursprünglichen Qualität

Der Sanierung geht immer ein Schaden voraus. Ohne eine gesonderte Beauftragung gehört deshalb zur Wieder-Instandsetzung die Feststellung und Beseitigung der Schadensursache mit zum Leistungsumfang, der seinerseits sehr unterschiedlich sein kann.

Da gibt es einerseits die überschaubaren, vorab einwandfrei kalkulierbaren Sanierungen bei Ausblühungen, Durchfeuchtungen, Schimmelpilzbefall, Abplatzungen oder Rissen an einem Bauteil. Andererseits warten aber ausgedehnte Sanierungen von Bädern, Speichern, Kellern und Balkonen auf das Handwerk, bei dem man das Fachwissen und die Erfahrung für die Ausführung solcher Aufgaben voraussetzt. Das gilt noch mehr, wenn es darum geht, die Funktion samt der stimmigen Optik von statisch tragenden Bauteilen wieder herzustellen. Beim "regelgerechten" Sanieren von Konstruktionen im Beton- und Mauerwerksbau muss die ursprüngliche Qualität wiederhergestellt werden. Der aktuelle "Stand der Bautechnik" steht zwar nicht in der Bringschuld - er kann und sollte aber angestrebt werden.

Renovierung: Fast wie neu

Bei einer Renovierung liegt der Schwerpunkt im Optischen. Dafür werden aus freien Stücken Verschönerungen, Erneuerungen und Anpassungen an z.B. veränderte familiäre Bedürfnisse, persönliche Wohnvorstellungen oder organisatorische Vorgaben vorgenommen. Es liegt also nicht zwingend ein Schaden vor.

Dennoch kann der Arbeitsumfang durchaus Neuherstellung bedeuten. Deshalb ist für die Beratung und Ausführung der Arbeiten Sachverstand, Erfahrung und Fachwissen gefragt. Renovierungsbeispiele sind der frische Anstrich in vorgegebenen Zeitzyklen oder das Überarbeiten von alten Putzstrukturen, die vielleicht unansehnlich geworden sind oder einfach nicht mehr gefallen. Stets ist das adrette neue Gesicht von Immobilien und Wohnungen auch die Grundlage für ein verbessertes Wohlfühlen im aufgefrischten Wohn- oder Arbeitsumfeld. Juristisch betrachtet müssen bei Renovierungen keine "modernen" Standards beim Wärme- und Feuchteschutz, Schallschutz oder Brandschutz erfüllt werden.

Modernisierung: Auf neuestem Stand

Bei der Modernisierung geht es ausschließlich darum, den vorhandenen Zustand von Gebäuden oder Bauteilen auf den aktuell geforderten "Soll-Zustand" zu bringen. Das kann den Wärmeschutz ebenso betreffen wie den Feuchte-, Schall- und Brandschutz, wobei die Anforderungen - definiert über einschlägige Regelwerke - bei der Arbeit am konkreten Objekt auch mehrfach ineinandergreifen können. Beruht die Modernisierung auf Schäden, ist deren Feststellung und Beseitigung mit einzubeziehen. Beispiele für Gebäudemodernisierungen sind ...

  • das Aufbringen von Wärmedämmverbundsystemen (WDVS) an der Fassade,
  • das Abdichten und Wärmedämmen von Kellern und Dächern oder
  • der Einbau von Fenstern für die Verbesserung des Wärme- und Schallschutzes.

kleiner begrifflicher Querverweis: Hinsichtlich des häufig sehr schwammig verwendeten Begriffes "Isolierung" haben wir bereits im Editorial zum Bauletter vom 7.11.2009 mal festgehalten, dass ...

  • gegen Feuchte "abgedichtet",
  • gegen Stromübertragung "isoliert" und
  • gegen Wärmeverlust "gedämmt" wird.

Weitere Informationen zur Sanierung, Renovierung und Modernisierung von Gebäuden wie auch die SanReMo-Broschüre "Hochbau: Bestandsbauten. Sanieren, Renovieren, Modernisieren" von Sakret (siehe Beitrag vom 1.12.2009) kann per E-Mail an Sakret angefordert werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen u.a.:

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