Schimmelzeit: 20 Tipps für's richtige Heizen und Lüften
(29.12.2004) Gut 30% aller Beratungsfälle bei den schleswig-holsteinischen Mietervereinen drehen sich um Mängel in den Mietwohnung, und davon betreffen im Winterhalbjahr deutlich mehr als die Hälfte Feuchtigkeitsprobleme und unzulängliche Beheizung. Der Landesmieterbund schätzt, dass wenigstens 15% des Wohnungsbestandes im nördlichsten bundesland - also mehr als 200.000 Wohnungen - baubedingt schimmelpilzgefährdet sind, davon etwa die Hälfte Mietwohnungen.
Der Streit um die Ursachen von Schimmel in Wohnräumen läuft fast immer nach dem gleichen Muster ab: Die Vermieterseite unterstellt dem Mieter unzulängliche Beheizung und Belüftung, die Mieterseite sieht den Vermieter wegen Mängeln an der Bausubstanz verantwortlich. Im Wesentlichen sind zwei Ursachen für Schimmelpilzbildung verantwortlich:
- Von außen eindringendes Wasser oder undichte Rohrleitungen ziehen fast regelmäßig Schimmelpilzbildung nach sich, und liegen meist eindeutig im Verantwortungsbereich des Vermieters
- Schwieriger stellt sich die Lage bei Schimmelbildung auf Grund von Kondensatfeuchtigkeit dar. In diesen Fällen können einerseits unzulängliche Wärmedämmung und Fenster oder andererseits fehlerhaftes Heizen und Lüften ursächlich sein. Das Landgericht Kiel beispielsweise vertritt dazu folgenden Standpunkt: „Ist offen, worauf der Niederschlag von Kondensat an den Wänden der Mietsache beruht, so hat der Vermieter zu beweisen, dass nur ein vertragswidriges Verhalten des Mieters, etwa unzureichendes Heizen und Lüften dafür in Frage kommt.“ (LG Kiel 1 S 8/85)
Und wie heizt und lüftet man nun richtig? Die Rechtsprechung zu dieser Frage ist breit gefächert und stark am Einzelfall orientiert. Als Faustformeln gelten ...
- Die Wohnung sollte tagsüber mit wenigstens 20° Celsius beheizt werden.
- die Temperaturen dürfen nachts nicht unter 15° Celsius absinken.
- Wer außerdem morgens und abends gründlich quer lüftet und
- darauf achtet, dass die relative Luftfeuchtigkeit in der Wohnung 60% nicht überschreitet, liegt auf der sicheren Seite.
Viele Vermieter zeigen eine ausgeprägte Abneigung gegen kurzfristige kostenintensive Maßnahmen zur Instandsetzung. Viele Mieter reagieren darauf dann mit einer grundsätzlich zulässigen Mietminderung, die jedoch erfahrungsgemäß eher selten zur Mängelbeseitigung beiträgt. Ungezählt sind laut Mietervereinen die Fälle, in denen Vermieter lieber die Mietminderung hinnehmen, als ihren Instandsetzungspflichten nachzukommen. Damit wird der Streit auf das Ende des Mietverhältnisses verlagert, indem vermeintlich unzulässige Mietminderungen von der Kaution abgezogen werden.
Die Mietervereine empfehlen deshalb die Mängelbeseitigung aktiv zu betreiben: Wenn der Vermieter mit der Mängelbeseitigung in Verzug ist, kommt eine Klage auf Instandsetzung in Frage - was jedoch sehr langwierig sein kann. Alternativ kann der Mieter bei kleineren Schäden die Instandsetzung auch selber veranlassen und die anfallenden Kosten gegen die Miete aufrechnen.
Dazu könnte zum Beispiel die Installation eines Lüftungssystems gehören, wie es seit einiger Zeit angeboten wird. Dabei werden in schadensanfälligen Ecken und Nischen die Wandtemperatur und die Luftfeuchtigkeit gemessen, und im Bedarfsfalle sorgt ein kleiner Lüfter dafür, dass sich Feuchtigkeit nicht niederschlagen kann. Damit wäre dem Schimmel der Nährboden entzogen.
Zur Erinnerung: Schimmelpilz ist grundsätzlich gesundheitsgefährdend! Wenn Mieterverschulden ausscheidet und der Vermieter die Mängelbeseitigung verweigert kann der Mieter auch fristlos kündigen und seine Kosten als Schadensersatzanspruch gegen den Vermieter geltend machen.
Richtig heizen, richtig lüften - 20 Tipps des Mieterbundes
- Auch im Herbst und Frühjahr sollten (bei Anwesenheit) folgende Temperaturen eingehalten werden: Im Wohnzimmer, Kinderzimmer und in der Küche 20, im Bad 21 und nachts im Schlafzimmer 14°C. Als Faustregel gilt: Je kühler die Zimmertemperatur, desto öfter muss gelüftet werden.
- Die Heizung auch bei Abwesenheit tagsüber nie ganz abstellen. Ständiges Auskühlen und Wiederaufheizen ist teurer, als das Halten einer abgesenkten Durchschnittstemperatur.
- Innentüren zwischen unterschiedlich beheizten Räumen tags und nachts geschlossen halten.
- Nicht vom Wohnzimmer aus das Schlafzimmer mitheizen. Das „Überschlagenlassen“ des nicht geheizten Schlafzimmers führt nur warme, also feuchte Luft ins Schlafzimmer; diese schlägt dort ihre Feuchtigkeit nieder.
- Richtig lüften bedeutet: Die Fenster kurzzeitig (5 Minuten reichen oft schon aus) ganz öffnen (Stoßlüften). Kippstellung ist wirkungslos und verschwendet Heizenergie.
- Morgens in der Wohnung einen kompletten Luftwechsel durchführen. Am besten Durchzug machen, ansonsten in jedem Zimmer das Fenster weit öffnen.
- Die Mindestzeit für die Lüftung hängt von dem Unterschied der Zimmertemperatur zur Außentemperatur und davon ab, wie viel Wind weht.
- Selbst bei Windstille und geringem Temperaturunterschied reichen in der Regel 15 Minuten Stoßlüftung aus.
- Je kälter es draußen ist, desto kürzer muss gelüftet werden.
- Einmal täglich lüften genügt nicht. Vormittags und nachmittags nochmals die Zimmer lüften, in denen sich Personen aufgehalten haben. Abends einen kompletten Luftwechsel inklusive Schlafzimmer vornehmen.
- Nicht von einem Zimmer in ein anderes, sondern nach draußen lüften.
- Bei innen liegendem Bad ohne Fenster auf dem kürzesten Weg (durch ein anderes Zimmer) lüften. Die anderen Türen geschlossen halten. Besonders nach dem Baden oder Duschen soll sich der Wasserdampf nicht gleichmäßig in der Wohnung verteilen.
- Große Mengen Wasserdampf (z. B. durch Kochen) möglichst sofort nach draußen ablüften. Auch hier durch Schließen der Zimmertüren verhindern, dass sich der Dampf in der Wohnung verteilt.
- Wenn Wäsche in der Wohnung getrocknet werden muss, weil ein Trockenraum fehlt, dieses Zimmer öfter lüften. Zimmertüre geschlossen halten.
- Nach dem Bügeln lüften.
- Auch bei Regenwetter lüften. Wenn es nicht gerade zum Fenster hereinregnet, ist die kalte Außenluft trotzdem trockener als die warme Zimmerluft.
- Luftbefeuchter sind fast immer überflüssig.
- Bei Abwesenheit über Tage ist natürlich auch das Lüften tagsüber nicht möglich, aber auch nicht nötig! Hier reicht es, morgens und abends richtig zu lüften.
- Bei neuen, besonders dichten Isolierglasfenstern häufiger lüften als früher. Auch dann spart man im Vergleich zum alten Fenster Heizenergie.
- Große Schränke sollten nicht zu dicht an kritische Wände angerückt werden. Aber: Zwei bis vier Zentimeter Abstand müssen reichen.
siehe auch:
ausgewählte weitere Meldungen:
- Gesunde Raumluft im Niedrigenergiehaus: Kontrollierte Wohnungslüftung (11.11.2004)
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- Aktion Wohnungslüftung: Frühjahrsoffensive gegen Wohnungsschimmel (7.4.2004)
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- Nasse Wände schimmeln! Bei kaltem Wetter droht Schimmelbildung und Verlust der Wärmedämmung (31.10.2003)
siehe zudem:
- Bau-, Immobilien- und Mietrechts-Themen / -Urteile
- Literatur / Bücher zu den Themen Lüftungs- und Klimatechnik, Passiv- und Niedrigenergiehaus, Baubiologie bei Amazon - konkret z.B.
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