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Verbrauchskostenabrechnung bei gemeinschaftlich genutzter Klimaanlage

(27.4.2005) Raumlufttechnische Anlagen in Bürogebäuden oder anderen gewerblich genutzten Gebäuden sind längst keine Ausnahme mehr. Allerdings sind zur Raumluftkonditionierung erhebliche Energiemengen erforderlich, ein wirtschaftlicher Betrieb ist somit oberstes Ziel aller Betreiber - um so mehr, wenn Teile des klimatisierten Objektes an ein oder mehrere Parteien vermietet sind. Einen bemerkenswerten Beitrag zur Reduzierung der Investitions- und Energiekosten kann höchstmögliche Transparenz bei der Verbrauchskostenabrechnung leisten. Genau diesen Ansatz verfolgen Sebastian Jahr und Christoph Tiede mit RVASL, das die tatsächlich verbrauchten Elektro-, Wärme- und Kälteenergiemengen zur Luft-Förderung und -Konditionierung den jeweiligen Parteien zuordnen kann.

Die dem zentralen Lüftungsgerät zugeführten Energiemengen werden am Geräteeintritt mit handelsüblichen geeichten Energiemengenzählern erfasst und anteilig auf die Verbraucher umgelegt, die zeitgleich mit konditionierter Luft versorgt werden. Das System erfasst permanent die jeweils zugeführte Luftmenge und bildet hieraus entsprechende Umlagefaktoren. Die Besonderheit besteht nach Auskunft der beiden Entwickler in der zeitgleichen permanenten Erfassung der Luftverteilung im gesamten System und der dynamischen Anpassung der Umlagefaktoren zur Verbrauchskostenabrechnung. Luftmengenänderungen jeweiliger Endkunden, beispielsweise durch ein manuelles Eingreifen, nutzungsabhängige Regelsysteme oder klassische Zeitsteuerungen sollen demnach keine Hürde mehr zur durchgängigen Verbrauchserfassung und transparenten Verbrauchskostenabrechnung darstellen.

Energieeinsparpotentiale

Das erklärte Ziel aller Verantwortlichen ist es, den Energieverbrauch ohne Einschränkung des Komforts zu senken. Die verbrauchsabhängige Abrechnung ist eine allgemein anerkannte Maßnahme, die ohne erhebliche Investitionen ein enormes Einsparpotential verspricht. Im Wesentlichen begründen sich die Einsparpotentiale aus dem vom Endkunden direkt beeinflussten Lüftungsverhalten wie manuelle Luftmengenreduzierung zu Zeiten geringer Personenbelegung oder Einsatz automatisch-dynamischer Luftmengenregelsysteme. Jeder vom Endverbraucher nicht in Anspruch genommener Kubikmeter 'Lüftung' spart ihm bares Geld.

Abrechnungstransparenz

Mit dem RVASL ist es nun möglich, die tatsächlichen Energieverbräuche einer zentralen Lüftungsanlage den jeweiligen Endkunden für die Energiearten Elektro, Wärme und Kälte - bezogen auf seine individuell in Anspruch genommene Belüftung - zu zählen und in Abrechnung zu bringen. Jederzeit können die Energieverbräuche abgerufen werden, monatliche oder jährliche Energiekostenabrechnungen sind detailliert möglich.

Rechtssicherheit

Die Verbrauchskostenabrechnung lufttechnischer Anlagen zur Versorgung mehrerer Endkunden erfolgt oftmals auf Grundlage der Planungsmaximalluftmengen oder flächenbezogener Umlageschlüssel. Den mieterseitigen Einflussnahmen durch Lüftungszeitenänderungen oder manueller Luftmengenänderungen über Mieter-Bedien-Tableaus kann damit nicht Rechnung getragen werden. Mieterbeeinflußte Energieeinsparungen und somit Reduzierungen der Nebenkosten kommen dem Mieter nicht in vollem Umfang zu Gute.

Ein Grundsatz der vermieterseitigen Verbrauchskostenumlage ist die Schaffung der erforderlichen Transparenz, sei sie denn möglich. Mit dem RVASL ist ein Instrument geschaffen, welches die erforderliche Transparenz schafft und zur Zufriedenheit der Mietvertragsparteien beitragen wird.

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