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Techem setzt auf Fernablesung - Mieterbund hat Bedenken

  • Techem: Heizkostenerfassung per Handy diene dem Energiesparen
  • Mieterbund sieht Rechtsprobleme und fürchtet den "gläsernen" Mieter

(4.1.2006) Versteckt zwischen den steilen Hängen des südlichen Sauerlandes, am Ufer des Bigge-Stausees und damit fast genau in der Mitte Deutschlands, liegt Olpe. Hier hat die Eschborner Techem AG in einer Liegenschaft der "Wohnungsgenossenschaft im Kreis Olpe" die erste Heizkostenerfassung in Deutschland installiert, bei der die Verbrauchsdaten per Mobilfunknetz an die Rechenzentrale übermittelt werden. 126 Heizkostenverteiler funken die Werte aus 29 Wohnungen zum Datensammler, der sie über das D2-Netz von Vodafone an das Techem-Rechenzentrum weiterleitet. Hier werden die Daten nicht nur für die jährliche Heizkostenabrechnung genutzt.

Für Folker Naumann, Geschäftsführer der Genossenschaft, ist die Fernablesung kein Selbstzweck, sondern ein wichtiges Instrument zum Energiesparen: "Angesichts der hohen Energiepreise ist es mehr als sinnvoll, die Heizungsregelung in regelmäßigen Abständen anzupassen. Dabei nutzen wir die Fernablesedaten." Auch der Verbrauch in leerstehenden Wohnungen lasse sich so leicht überwachen.

Fernablesung mehr als 1:1-Umsetzung der "normalen", jährlichen Verbrauchserfassung

Techem-Vorstand Hans-Lothar Schäfer teilt Naumanns Einstellung: "Die Erfassung von taggenauen Verbrauchswerten hat nur Sinn, wenn die erfassten Daten effektiv genutzt werden." Die Überwachung der Funktionsfähigkeit der Geräte ist dabei nur ein erster Schritt. Auch Zwischenablesungen bei Mieterwechseln sind nur ein komfortables Nebenprodukt. Richtig interessant beginnt die Fernablesung nach Schäfers Ansicht zu werden, sobald sie für ein unterjähriges Verbrauchsmanagement genutzt wird. Schäfer: "Im zweiten Schritt kann das Wohnungsunternehmen auf Basis dieser Daten Vielverbraucher unter den Mietern ansprechen und beraten." Nicht zuletzt bewahrt die Fernablesung vor bösen Überraschungen: Der Vermieter kann die Vorauszahlung anpassen, wenn sich deutliche Veränderungen in der Heizkostenrechnung abzeichnen.

Mit der Anlage in Olpe beginnt eine Kooperation zwischen Vodafone und Techem. Techem setzt bei der Datenübermittlung auf Mobilfunkkarten von Vodafone. Pro Masterdatensammler, der bis zu 1.024 Messgeräte zusammenführt, wird eine Karte benötigt. Die Entscheidung für Vodafone fiel aufgrund der regionalen Komplettabdeckung des Mobilfunkanbieters. Hans-Lothar Schäfer: "Da die Fernablesung zu einem Standardangebot für Techem-Kunden werden soll, ist die Zuverlässigkeit auch in regionalen Sonderlagen eine wichtige Vorbedingung."

Mieterbund sieht datenschutzrechtliche Probleme und fürchtet den "gläsernen" Mieter

Der Deutsche Mieterbund (DMB) sieht in der so beschriebenen Fernablesung große datenschutzrechtliche Probleme. Es bestehe die Gefahr, dass Vermieter in der Privatsphäre ihrer Mieter schnüffelten, dass das Heizverhalten der Mieter erforscht werden könne und dass sich diese Kenntnisse in Rechtsstreitigkeiten - zum Beispiel über Feuchtigkeitsschäden - gegen die Mieter einsetzen ließen.

Mieterbund-Direktor Dr. Franz-Georg Rips: "Wenn erklärt wird, dass die Erfassung von taggenauen Verbrauchswerten nur Sinn macht, wenn die erfassten Daten effektiv genutzt werden, oder die Fernablesung als richtig interessant bewertet wird, wenn sie für ein unterjähriges Verbrauchsmanagement benutzt wird, wenn auf Basis der so erhobenen Daten Vielverbraucher unter den Mietern angesprochen und beraten werden sollen, dann schrillen bei mir alle Alarmglocken. Das ist der 'gläserne Mieter'. Gegen derartige Auswüchse werden wir uns wehren. Wenn als weiterer Vorteil der Fernablesung darauf hingewiesen wird, dass der Vermieter die Vorauszahlungen für Betriebskosten anpassen könne, wenn sich deutliche Veränderungen in der Heizkostenabrechnung abzeichneten, so ist das rechtlich schlichtweg falsch. Anpassungen an die Vorauszahlungen", so Dr. Franz-Georg Rips, "kann der Vermieter nur verlangen, wenn sich aufgrund der Vorlage der Jahresabrechnung ein Anpassungsbedarf ergibt. Das ist ausdrücklich so im Gesetz geregelt."

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