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Himmelfahrtskommando "Kirchensitzheizung"?

(10.5.2008) "Kind stirbt nach Stromschlag in Kirche. Eltern machen Kirchengemeinde haftbar." So oder so ähnlich könnte eine Überschrift in der Bild-Zeitung aussehen, wenn Kirchengemeinden beim Einbau einer energiesparenden Sitzheizung nicht darauf achten, dass der Hersteller die Sicherheitsnormen einhält. Denn der Teufel steckt bekanntlich im Detail: So gibt es beispielsweise Anlagen, die mit ungefährlicher Kleinspannung arbeiten und andere, die aus Kostengründen direkt mit 230 Volt Netzspannung betrieben werden - und wer weiß schon, was einem Kind während des Gottesdienstes so alles einfällt: Vielleicht stochert es mit einer Reißzwecke vom letzten Kindergottesdienst oder einem spitzen Haarklämmerchen in den beheizbaren Kissen herum. Die Folge: ein Stromschlag, der möglicherweise tödlich enden kann.

In dem erwähnten Fall schlagen die Wogen hoch, die Presse ereifert sich und die unglücklichen Eltern machen die Kirchengemeinde haftbar. Denn diese ist als Betreiber für die Einhaltung der Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften in ihrer Kirche verantwortlich. Doch dieses Horrorszenario muss nicht eintreten. Denn die Kirchengemeinde braucht lediglich darauf zu achten, dass der Hersteller die notwendigen Sicherheitsnormen erfüllt. An sich können Kirchensitzheizungen nämlich völlig ungefährlich sein und viele Vorteile bieten. Eine Sitzheizung benötigt bis zu 200 mal weniger Energie als eine konventionelle Heizung wie z.B. eine Bankstrahler- oder Warmluftheizung und ist in jeder Kirche einsetzbar. Die Gemeinde spart mit so einer modernen Heizung Energie und Geld und senkt den CO₂-Ausstoß. Darüber werden historische Bausubstanz, Kunstgegenstände und Orgel geschont.

Mit oder ohne GS-Zeichen?

Nur wenn die Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften nicht eingehalten werden, kann es zu einem wie dem oben genannten Unglück kommen. Da jedoch die Einhaltung der Sicherheitsnormen je nach Produkt zwischen 15 und 25 Prozent der Herstellerkosten ausmachen kann, verzichten manche Produzenten gerne auf diese Investition. Hier reicht ein einfaches Nachfragen, ob das GS-Zeichen vorliegt.

CE-Kennzeichnung reicht nicht!

Eine EG-Konformitätserklärung (CE-Kennzeichnung) mittels derer der Hersteller bestätigt, dass sein Produkt den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen entspricht, sollte dem Auftraggeber als Nachweis nicht ausreichen! Denn diese stellt der Hersteller selbst aus und es bedeutet nicht, dass das Produkt durch unabhängige Stellen auf die Einhaltung der Richtlinien überprüft wurde. Nur bei wenigen Ausnahmen muss der Inhalt der Erklärung auf Richtigkeit überprüft werden. Das sind zum Beispiel gefährlichen Maschinen wie Kreissägen, Pressen etc. Macht ein Hersteller in der Konformitätserklärung, die übrigens dem Produkt beizulegen ist, unwahre Aussagen, hat er das Produkt illegal in Verkehr gebracht und muss dieses vom Markt zurückziehen. Darüber hinaus erhält er ein Bußgeld.

So sollte die Kirchengemeinde bei der Auswahl einer Kirchensitzheizung zu allererst auf die Sicherheit und nicht nur auf den Preis achten. Heizungen, die sicherheitsgeprüft sind und das GS-Zeichen haben, sind zwar etwas teurer - doch bei Sicherheit und Qualität darf auf keinen Fall gespart werden - vor allem, wenn die Kirchengemeinde bei Einbau unzulässiger Produkte voll haftbar gemacht werden kann.

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