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Bauaufsichtliche Zulassung für Beschichtungen von vor Ort verlegter Parkettsysteme

(17.5.2010) Seit dem 1. März 2010 sollte die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Produkten für die Parkett-Beschichtung (Versiegelung oder Öle) durch eine bauaufsichtliche Zulassung nachgewiesen werden müssen. Durch Intervention verschiedener Kreise, insbesondere auch durch die Bundesfachgruppe Estrich und Belag im ZDB, wurde diese Verpflichtung bis zum Jahresende 2010 ausgesetzt. Gleichwohl will sich der ZDB auch weiterhin für eine Lösung einsetzen.

Die Notwendigkeit, möglichst kurzfristig vereinheitlichte Aussagen über die Emissionen von Beschichtungsprodukten zu erhalten, diene in erster Linie dem Gesundheits- und Verbraucherschutz, so DIBt-Präsident Breitschaft bei einem Gespräch mit Bertram Abert, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Estrich und Belag, sowie Michael Heide, Geschäftsführer des Geschäftsbereiches Unternehmensentwicklung im ZDB am 26. April 2010. Dies sei sicher im Sinne aller Beteiligten. Das DIBt, so Breitschaft, werde deshalb die Kriterien auch zukünftig bei der Diskussion um Prüfmethoden und deren Bewertung sehr genau im Auge behalten.

Übrigens: Man sollte bei dem ganzen Hin und Her nicht vergessen, dass die CE-Kennzeichnung von Parkett und Holzfußböden seit dem 1. März 2010 weiterhin Gültigkeit hat.

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