DIBt

Deutsches Institut für Bautechnik

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vereinfacht gesagt: Wenn es für ein Bauprodukt oder eine Bauweise keine Norm gibt, dann ist für eine nicht genormte Anwendung eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung durch das DIBt erforderlich - oder eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE).

Gesetzentwurf zur Änderung des Bauproduktengesetz angenommen (14.11.2025)
Am 13. November 2025 hat der Bundestag den Gesetzentwurf „zur Änderung des Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) 2024 / 3110 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten” angenommen.

Gesetzentwurf zur Änderung des Bauproduktengesetz (6.10.2025)
Laut einer Mitteilung des Deutschen Bundestages vom 1. Oktober 2025 soll das Bauproduktengesetz (BauPG) überarbeitet werden. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf zur Anpassung vorgelegt.

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