DIBt
Deutsches Institut für Bautechnik
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vereinfacht gesagt: Wenn es für ein Bauprodukt oder eine Bauweise keine Norm gibt, dann ist für eine nicht genormte Anwendung eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung durch das DIBt erforderlich - oder eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE).
Allgemeine Ablehnung der Bauordnungsrechtsnovelle (18.7.2017)
Spitzenverbände von Baugewerbe, Bauindustrie, planenden und beratenden Ingenieuren sowie Prüfingenieuren üben heftige Kritik an der vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) im Auftrag der Länder veröffentlichten Fassung vom Mai 2017 der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB).