DIBt

Deutsches Institut für Bautechnik

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vereinfacht gesagt: Wenn es für ein Bauprodukt oder eine Bauweise keine Norm gibt, dann ist für eine nicht genormte Anwendung eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung durch das DIBt erforderlich - oder eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE).

Allgemeine Ablehnung der Bauordnungsrechtsnovelle (18.7.2017)
Spitzenverbände von Baugewerbe, Bauindustrie, planenden und bera­ten­den Ingenieuren sowie Prüfingenieuren üben heftige Kritik an der vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) im Auftrag der Länder veröf­fent­lich­ten Fassung vom Mai 2017 der Muster-Verwaltungs­vor­schrift Technische Baubestimmungen (MVV TB).

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