Allgemeine Ablehnung der Bauordnungsrechtsnovelle
(18.7.2017) Spitzenverbände von Baugewerbe, Bauindustrie, planenden und beratenden Ingenieuren sowie Prüfingenieuren üben heftige Kritik an der vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) im Auftrag der Länder veröffentlichten Fassung vom Mai 2017 der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB). Diese soll ab Ende Juli 2017 in den Bundesländern sukzessive die Bauregellisten und Listen der technischen Baubestimmungen ersetzen.
„Die Zielrichtung der MVV TB ist grundfalsch: Sie ist ein juristisches ,Schlichtungsangebot‘ an die EU-Kommission und für die Baupraxis untauglich,“ heißt in einer gemeinsamen Stellungnahme der Spitzenverbände. Sie sehen in dem vorliegenden Entwurf der MVV TB einen „weiteren“ Schritt in die falsche Richtung bei der Novellierung des Bauordnungsrechts und lehnen ihn als konkretisierende Rahmenbedingung für einen Baumarkt mit mehr als 300 Mrd. Euro Jahresumsatz als inakzeptabel ab. Zudem erwarten die Verbände Mehrkosten im Bereich von mindestens einer Milliarde Euro pro Jahr, ohne dass die Qualität der Bauwerke damit steigt.
Außerdem verweisen die Verbandsvertreter darauf, dass die sich aus defizitären Bauproduktnormen ergebende Haftung für die Sicherheit von Bauwerken und die Verantwortung für deren bauaufsichtliche Abnahme von den Bau-Beteiligten in diesem Rechtsrahmen nicht getragen werden könnten. Hierzu würden die technischen und personellen Voraussetzungen fehlen. Die im Entwurf vorliegende MVV TB könnten hier keine Abhilfe schaffen. Denn mit der MVV TB bleibe das eigentliche Problem ungelöst, dass sich nämlich mit unvollständig geregelten Bauprodukten keine sicheren Bauwerke erstellen ließen. Nicht nachvollziehbar sei überdies, dass die Länder für nicht hinreichend geregelte („europäische“) Bauprodukte das Bauordnungsrecht deregulieren und liberalisieren, während im verlässlich funktionierenden nationalen Bereich die Durchregulierung beibehalten werde.
Resümierend heißt es in der Stellungnahme: „Ein gemeinsamer europäischer Markt für Bauprodukte - so sehr er auch grundsätzlich begrüßt wird - darf nicht zulasten der Sicherheit von Leben und Gesundheit der Bürger gehen - insbesondere nicht vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse in London (Brand des Grenfell Towers).“
Vorschläge für Alternativen
Die Verbände schlagen den Ländern alternative Vorgehensweisen vor und stützen sich dabei auf ein Gutachten von Kapellmann Rechtsanwälte in Brüssel, das der Bund in Auftrag gegeben hatte. So fordern die Verbänden, dass die Hinweise aus dem Gutachten viel konsequenter beachtet werden sollten bevor die Novellierung des Bauordnungsrechts in einer solch kritischen Weise vorangetrieben werde, wie es im vorliegenden Entwurf der MVV TB geschehen soll.
Bund und Länder, die die Novellierung des Baurechts vorantreiben, werden angehalten, sich intensiver mit den Sorgen und Vorschlägen der Verbände auseinanderzusetzen.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- PDF-Download: Stellungnahme zum Entwurf der MVV TB in der Fassung vom 31. Mai 2017
- Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein
- Hauptverband der Deutschen Bauindustrie
- VBI - Verband Beratender Ingenieure
- VDI - Verein Deutscher Ingenieure
- ZDB - Zentralverband Deutsches Baugewerbe
- Gemeinschaft für Überwachung im Bauwesen
- Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik
- Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt)
ausgewählte weitere Meldungen:
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siehe zudem: