Bauwirtschaft befürchtet aufgrund EuGH-Urteil Qualitätsverluste bei Bauprodukten
(3.11.2014) „Mit dem jetzt ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs, mit dem Deutschland untersagt wird, zusätzliche Qualitätsanforderungen an Bauprodukte zu stellen, ist die bewährte Qualität von Bauprodukten in Deutschland gefährdet,“ dies erklärten die Vizepräsidenten des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes und des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Wolfgang Paul und Dipl.-Ing. Klaus Pöllath, am 30.10. in Berlin. Man sieht nun die Bundesregierung und die Bauaufsichtsbehörden in der Pflicht, wesentliche Anforderungen an Bauprodukte, die den Schutz von Leben, Gesundheit und Umwelt tangieren, entweder auf europäischer Ebene durchzusetzen oder einen Lösungsweg für eine nationale Regulierung zu finden.
Obgleich sich das Urteil nur auf drei im Verfahren konkret benannte Produktkategorien und auf die inzwischen nicht mehr gültige, im Jahr 2013 durch die EU-Bauproduktenverordnung abgelöste EG-Bauproduktenrichtlinie beziehe, seien negative Konsequenzen auch für eine weitaus größere Zahl bislang nach deutschen Qualitätsstandards hergestellte, durch akkreditierte Prüfinstitute fremdüberwachte und mit einem Ü-Kennzeichen versehene Bauprodukte möglich, befürchten Paul und Pöllath.
Die Politik sei deshalb gefordert, alle wesentlichen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsanforderungen an Bauprodukte so festzuschreiben, dass Hersteller auch künftig angehalten bleiben, diese vollständig nachzuweisen, forderte Paul. Eine Verlagerung dieser Verantwortung auf den Anwender oder den privaten Verbraucher sei undenkbar. Bauschaffende müssten sich auf die Verwendbarkeit von Bauprodukten verlassen können.
Zuleich müsse Deutschland die im Europäischen Recht gegebenen Spielräume nutzen und die Nachbesserung lückenhaft harmonisierter europäischer Normen konsequenter als bisher einfordern, verlangte Pöllath. Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie habe der Bundesregierung bereits vor Jahren nahegelegt, mangelhafte europäische Normen zurückzuweisen und sogar selbst versucht, dies vor dem Europäischen Gerichtshof einzuklagen.
Nachregelung über Bauregellisten verboten
Mit dem Urteil vom 16. Oktober 2014 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Bundesrepublik Deutschland der Vertragsverletzung wegen Verstoßes gegen EG-Bauproduktenrichtlinie für schuldig befunden, zusätzliche Anforderungen für den wirksamen Marktzugang und die Verwendung von Bauprodukten in Deutschland gestellt zu haben. Damit muss Deutschland sein bisheriges Verfahren aufgeben, mit dem essentielle Qualitätsanforderungen an Bauprodukte national in Bauregellisten nachgeregelt wurden, wenn entsprechende Anforderungen in diesbezüglich mangelhaften Europäischen Normen fehlen. Anstatt mangelhaft harmonisierte Europäische Baustoffnormen auf dem dafür vorgesehenen Verfahrensweg konsequent zurück zu weisen, habe Deutschland diese über Jahre akzeptiert und bauaufsichtlich erforderliche Zusatzanforderungen in unzulässiger Weise national aufgebaut, hieß es in der Urteils-begründung.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
- Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB)
- Europäischer Gerichtshof
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