Kessel erleichtert mit freiwilliger Verpflichtung das neue Nachweisverfahren für Fettabscheider
(1.12.2020) Gemäß dem Urteil vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) aus dem Jahr 2014 sind die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) für Abscheideranlagen unzulässig - siehe u.a. Beritrag „Bauwirtschaft befürchtet aufgrund EuGH-Urteil Qualitätsverluste bei Bauprodukten“ vom 3.11.2014. Zur Erinnerung: Die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) genehmigten Anlagen mussten mit einem CE-Zeichen bezüglich DIN EN 1825-1 bzw. DIN EN 858-1 und einem Ü-Zeichen gekennzeichnet sein. Eine solche Doppelkennzeichnung verstößt aber eben gegen die EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) 305/2011.
Infolgedessen hat das DIBt seit Oktober 2016 keine Zulassungen mehr erteilt, und alle bisherigen Zulassungen liefen zum 20. April 2020 aus. Anstelle der einfachen Verwendbarkeitsprüfung ist nun ein vergleichsweise komplexes Verfahren mit einer großen Menge an Daten und Dokumenten entstanden, das betroffene Behörden und Bauherren belastet. Kessel hat sich daher für eine eigene Lösung entschieden, die den Prüfaufwand erheblich erleichtert.
Vereinfachtes Verfahren für Fettabscheider
Der Entwässerungsspezialist verpflichtet sich freiwillig, weiterhin alle Anforderungen der bisherigen Zulassungen für Fettabscheideranlagen sowie der DIN 4040-100 einzuhalten. Damit erfüllt Kessel die umfangreichen Anforderungen der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), gemäß Abschnitt B 4.2 „Technische Anforderungen an Einbau, Betrieb und Wartung von Anlagen mit Bauprodukten zur Abwasserbehandlung“. Alle entsprechenden Nachweise bestätigt das Unternehmen zusammenfassend in einer entsprechenden Konformitätserklärung. Dies sollte den Prüfaufwand erheblich erleichtern. Zusammen mit der Leistungserklärung (Declaration of Performance, kurz DoP) gilt somit für Kessel-Fettabscheider:
Bisherige Zulassung =
Leistungserklärung +
Konformitätserklärung
Hohe Sicherheit bei Leichtflüssigkeitsabscheidern
Auch bei
Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten gelten die neuen Vorgaben gemäß
MVV TB. Zusätzlich hat das DIBt einen neuen Zulassungsbereich konzipiert,
der die Verwendung von „Anlagen zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffen mit
Anteilen an Biodiesel, Bioheizöl und Ethanol“ (ABKW-Anlagen) mit einer
sogenannten Kombizulassung bezüglich Bauprodukt und Verwendung regelt.
Kessel hat sich für dieses neue Zulassungsverfahren entschieden. Da die
Leichtflüssigkeitsabscheider des Unternehmens die neuen Anforderungen für
Bio-Kraftstoffe schon seit Jahren erfüllen, unterstreicht das Unternehmen mit der
freiwilligen Verpflichtung zur Einhaltung der bisherigen Zulassungsregeln
Kontinuität. Es gilt demnach volle Kompatibilität:
Bisherige Zulassung +
Anwendung Biokraftstoffe =
neue (ABKW-)Zulassung
Weitere Informationen zu
Fett- und Leichtflüssigkeitsabscheidern können per
E-Mail an Kessel angefordert werden.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Wilo-Separator verhindert fettbedingte Verstopfungen in der Kanalisation (16.1.2023)
- All-in-One-Fettabscheider-System ACO LipuLift zum Erdeinbau mit integrierter Pumpstation (19.11.2021)
- Neuer Fettabscheider von Kessel macht Entsorgung leichter und potentiell auch lukrativ (19.11.2021)
- Kessel gilt ab sofort als klimaneutral (9.11.2021)
- Betreiberpflichten bei Fettabscheideranlagen (1.12.2020)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- EuGH lenkt Leichtflüssigkeitsabscheider auf normative Zweigleisigkeit (1.12.2020)
- ACO erwirbt Geschäft mit Abscheidern, Industrie- und Küchenentwässerung von Magus und TECE (22.11.2020)
- Abscheider unterschiedlicher Hersteller(!) warten per App von Mall (3.7.2019)
- Verbändebündnis reagiert mit „privatrechtlichen Anforderungsdokumenten“ auf EuGH-Urteil (23.1.2019)
- LipuSmart - der neue, integrierte Fettabscheider von ACO Haustechnik (13.3.2018)
- Zur Erinnerung: Geänderte Anforderungen an Fettabscheider durch die novellierte DIN 4040-100 (9.11.2017)
- BioTrans und Kessel kooperieren für eine abgestimmte Entsorgung von Küchenabfällen und -abwasser (9.11.2017)
- Bauwirtschaft befürchtet aufgrund EuGH-Urteil Qualitätsverluste bei Bauprodukten (3.11.2014)
- Online: Kessels SmartSelect-Planungstool hilft bei der Auslegung von Fettabscheidern (23.7.2014)
siehe zudem:
- Abscheider und Gebäudeentwässerung und Abwassertechnik im Sanitärtechnik-Magazin bei BAULINKS.de
- Literatur / Bücher über Sanitärtechnik bei Baubuch / Amazon.de