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Erste Europäische Technische Zulassungen (ETA) für Dachbegrünungssysteme


  

(8.7.2013) Bereits 2008 wurde über das Deutsche Institut für Bautechnik in Berlin (DIBt) angeregt, dass die EOTA (European Organisation for Technical Assessment, Europäische Organisa­tion für Technische Zulassungen) ein Prüfprogramm festlegen sollte, nach dem Dachbegrünungssysteme beurteilt werden können. Nach stattgegebenem Antrag und Tagungen eines Sachverständigenausschusses, veröffentlichte im Mai 2011 die EOTA eine so genann­te CUAP (Common Understanding of Assessment Procedure) mit der Nummer 04.01/11, in der die Beurteilungskriterien für „Kits for Green Roofs“ (Bausätze für Dachbe­grünungen) aufgelistet sind. Damit war die Voraussetzung geschaffen, dass Dach­begrünungssysteme künftig eine Europäische Technische Zulassung (ETA) erhalten können.

Die Europäische Technische Zulassung ist ein allgemein anerkannter Nachweis zur technischen Brauchbarkeit eines Bauproduktes im Sinne der Bauproduktenrichtlinie in allen (Vertrags)Staaten der Europäischen Union. Sie kann für Bauprodukte erteilt werden, für die keine harmonisierten Normen nach der Bauproduktenrichtlinie vorhan­den sind. Grundlagen für die Beurteilung der Brauchbarkeit sind Zulassungsleitlinien, die von der EOTA für die entsprechenden Produktbereiche erstellt wurden. Zulassun­gen gemäß der ETA beruhen auf Prüfungen, Untersuchungen und technischen Gut­achten durch Institutionen, welche von den Mitgliedstaaten der EU hierfür zugelas­sen und bestimmt worden sind. Eine Zulassung umfasst dabei alle wichtigen Produkt­merkmale, welche für die Erfüllung der baurechtlichen Anforderungen in den Mitglied­staaten bedeutsam sind.

Der große Vorteil eines zugelassenen „kit for green roof“ ist die vereinfachte Aus­schreibung und Qualitätssicherung für ein komplettes, zusammenpassendes Grün­dachsystem mit allen zugehörigen Nachweisen - vom Schutzvlies bis zum Substrat. Die Pflanzen werden dabei ausgenommen und bauseits wird von einer nach FLL wur­zelfesten Dachabdichtung ausgegangen. Die ETA für „kits for green roofs“ beruhen auf einer angenommenen Nutzungsdauer des Begrünungssystem von 25 Jahren und umfassen auch den Abflussbeiwert C sowie die Widerstandsfähigkeit gegen Feuerbe­anspruchung von außen gemäß EN 13501-5. Für die einzelnen Funktionsschichten des Gründachaufbaus werden Nachweise gefordert wie beispielsweise …

  • Schutzwirksamkeit, Zugfestigkeit und Dauerhaftigkeit der Schutzlage
  • Wasserableitvermögen und Druckfestigkeit der Dränschicht
  • Zugfestigkeit und Öffnungsweite des Filtervlieses
  • Korngrößenverteilung, Maximale Wasserkapazität, Wasserdurchlässigkeit, organische Anteile, Nährstoffe und Salzgehalt des Substrates.

Vorteilhaft ist, dass alle Daten und Eigenschaften, die durch die ETA bestätigt wer­den, nicht mehr in den einzelnen Staaten, Bundesländern, Provinzen usw. gemäß Län­derrecht nachgewiesen werden müssen, sondern durch die ETA auf europäischer Ebe­ne als bestätigt gelten. Mit der ETA- bzw. CE-Kennzeichnung sind i.d.R. keine zusätz­lichen technischen Nachweise für den Anwender erforderlich.

Zeitgleich haben Optigrün und ZinCo darüber informiert, dass eine ganze Reihe ihrer Systeme im Juni 2013 erste Europäische Technische Zulassungen erhalten haben.

Weitere Informationen zu Dachbegrünungssystemen mit Europäischer Technischer Zulassung können per E-Mail an Optigrün sowie per E-Mail an ZinCo angefordert werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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