„Was tun bei Baumängeln?“ Antworten verspricht Broschüre des Verbandes Wohneigentum
(26.1.2014) 2013 wurden in Deutschland mehr als 200.000 Baugenehmigungen für Eigenheime erteilt. Viele Menschen wollen sich ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen - und dies möglichst schnell. Heute nimmt die Fertigstellung einer Immobilie kaum mehr als ein Jahr in Anspruch. Doch was ist, wenn plötzlich nach der Bauabnahme die Rohre lecken oder sich Schimmel bildet? Welche Rechte haben Eigentümer bei Baumängeln und wie lange lassen sich Ansprüche geltend machen? Diese und weitere Fragen beantwortet der Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V. in einer neuen Broschüre.
„Nach Beendigung einer Baumaßnahme folgt immer die Bauabnahme. Diese sollte möglichst mit der Unterstützung eines Experten, wie z.B. einem Architekten, durchgeführt werden, damit alle sichtbaren Mängel erkannt und dokumentiert werden. Solch ein Protokoll gibt Sicherheit, wenn Forderungen geltend gemacht werden sollen“, erklärt Verbandsgeschäftsführer Thomas Hornemann.
Leider treten die meisten Mängel erst dann auf, wenn das neue Heim schon längst bezogen wurde. In diesem Fall ist der Rat eines Sachverständigen wichtig, denn er stellt fest, wer den Schaden tatsächlich verursacht hat. Von der Klärung der Schuldfrage hängt auch ab, wer letztlich die Kosten für die Mängelbeseitigung tragen muss.
Beim privaten Hausbau beträgt die Gewährleistungsfrist fünf Jahre. Allerdings gibt es auch Verträge, die kürzere Fristen vorsehen. Von der regulären Baumängel-Gewährleistung ausgenommen sind beispielsweise Photovoltaikanlagen. Diese sind zwar meist auf dem Dach des Hauses montiert, gelten aber nicht als eigentlicher Bestandteil des Gebäudes. Bei möglichen Schäden greift hier die Herstellergarantie.
Treten Schwierigkeiten auf und werden die festgestellten Mängel nicht beseitigt, hat der Bauherr natürlich die Möglichkeit, rechtliche Schritte gegen die ausführende Firma einzuleiten. Auch hier verspricht die Broschüre wertvolle Tipps, was ein Bauherr beispielsweise bei Preisnachlässen oder Schadenersatzforderungen bedenken muss. Übrigens erfolgt nach der Behebung von umfassenden Baumängeln stets eine erneute Abnahme.
Die Broschüre „Was tun bei Baumängeln? Experten-Tipps für Hauseigentümer“ kann kostenlos per E-Mail an Verband Wohneigentum NRW angefordert werden.
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