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TÜV Rheinland empfiehlt freiwillige Prüfung auch kleinerer Heizöltanks


  

(15.4.2015) In Deutschland gibt es weit mehr als vier Millionen Heizöltanks. Eine Prüfpflicht für oberirdische Anlagen existiert auch nach der neuen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) nur für Tankanlagen mit einer Füllmenge von mehr als 10.000 Litern. Dabei ist das Umweltrisiko kaum von der Kapazität abhängig, denn ein Liter ausgetretenes Heizöl kann bis zu einer Million Liter Grundwas­ser verschmutzen. Auch ohne Prüfpflicht gilt: Tritt Heizöl aus und verschmutzt Boden und Grundwasser, haftet der Betreiber für den Schaden.

Heiko Drews, Experte für Anlagensicherheit beim TÜV Rhein­land, empfiehlt deshalb eine freiwillige Prüfung auch kleinerer Anlagen: „Oft wurden diese Öltanks noch nie einer Sicherheits­prüfung unterzogen. Nach der Erstprüfung sollte der techni­sche Zustand der Anlage mindestens alle zehn Jahre unter­sucht werden.“

Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz

TÜV Rheinland bietet selber einen Prüfservice für Öltanks an und zertifiziert außerdem Betriebe, die dann als „Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz“ Anlagen einbauen, reinigen und warten dürfen. Laut Drews zeige die Erfahrung, dass vor allem kleinere Anlagen oft nicht mehr den technischen Ansprüchen genügen. Undichte Stellen könn­ten aber nur bei einer genauen Untersuchung aufgespürt werden. Zudem checkten die Sachverständigen alle Sicherheitseinrichtungen wie Leckanzeigegerät und den Grenz­wertgeber, die im Zusammenspiel mit dem Tankfahrzeug ein Überfüllen des Tanks au­tomatisch zu verhindern haben.

Leerer Tank optimal für die Wartung

Für die jährliche Wartung durch einen zertifizierten Fachbetrieb ist ein möglichst lee­rer Tank kurz vor der Befüllung optimal. Das erleichtert auch die Reinigung. Diese ist wichtig, denn Sedimente, die sich im Tank absetzen, verstopfen über kurz oder lang die Rohrleitungen.

Dennoch: Selbst die regelmäßige Prüfung kann den kritischen Blick des Öltank-Besit­zers nicht ersetzen. Geht der Brenner oft auf „Störung“ oder riecht es im Auffang­raum nach Öl, sollte umgehend ein Fachbetrieb eingeschaltet werden.

Versicherung für unterirdische Tanks

Da trotz aller Vorsicht Heizöl austreten kann, empfiehlt der TÜV den Abschluss einer Öltank- oder Gewässerschäden-Haftpflichtversicherung. Einige Versicherer bieten sie auch als Bestandteil der Wohngebäudeversicherung an. Unerlässlich ist eine solche Versicherung, wenn der Öltank in die Erde eingegraben ist und sich in einem Trinkwas­sereinzugsgebiet oder in der Nähe eines Gewässers befindet. Auf jeden Fall sollte auch die Dekontamination von Erdreich von der Versicherung abgedeckt werden. Deshalb lohnt sich hier der Blick auf das Kleingedruckte, denn selbst bei gleicher Leistung un­terscheiden sich auch die Beiträge oft erheblich.

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