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BGH: Kosten der Öltankreinigung sind vom Mieter zu tragen

(23.11.2009) Vermieter dürfen die Kosten für die Reinigung des Heizöltanks auf die Mieter umlegen - hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az. VIII ZR 221/08). „Es ist gut, dass der BGH hier nun für die notwendige Klarstellung gesorgt hat“, kommentiert Haus & Grund-Rechtsexperte Kai Warnecke.

Die Aufwendungen für die Öltankreinigung sind laut BGH keine Instandhaltungskosten, die allein vom Vermieter zu tragen sind. Die von Zeit zu Zeit anfallende Reinigung des Öltanks sei vielmehr notwendig, um die Funktionsfähigkeit der Heizungsanlage aufrechtzuerhalten. Da diese Kosten also laufend anfielen, seien sie als Betriebskosten zu definieren. „Die Betriebskostenverordnung ist an dieser Stelle eindeutig“, sagte Warnecke. Das Gericht habe gar nicht anders entscheiden können.

Der BGH entschied ebenso, dass die Kosten vollständig im Jahr der Entstehung auf die Mieter umgelegt werden können. Eine Verteilung auf mehrere Jahre sei nicht notwendig.

Übrigens: Dieses BGH-Urteil ist nicht das erste zum Thema - vergleiche u.a. mit Beitrag "Amtsgerichts-Urteil: Öltank-Reinigungskosten sind vom VERmieter zu tragen" vom 28.12.2007.

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