Land fördert „Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg“ mit 200 Euro
(4.11.2015) Mit einer Kombination aus individueller Beratung und Sanierungsempfehlungen durch einen qualifizierten Gebäudeenergieberater - dem „Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg“ - sollen Hauseigentümer im Südwesten seit Juli leichter in die schrittweise Sanierung ihres Wohnhauses einsteigen können. Der Sanierungsfahrplan wird jetzt nach dem vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderten Programm „Zukunft Altbau“ vom Land finanziell gefördert: Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern erhalten seit dem 29. Oktober 200 Euro Zuschuss für einen Sanierungsfahrplan. Bei Mehrfamilienhäusern erhöht sich der Betrag um 50 Euro für jede weitere Wohneinheit. Pro Gebäude gibt es maximal 500 Euro, und der Zuschuss beträgt höchstens 50% der Beratungskosten. Insgesamt stehen dafür bis 2020 4,6 Millionen Euro zur Verfügung.
Der Sanierungsfahrplan ist für die Eigentümer gedacht, die ihr Haus nicht in einem Zuge energetisch sanieren wollen - oder können. Er analysiert den energetischen Zustand eines Gebäudes und soll den Eigentümern konkrete Informationen darüber geben, wie sie nach und nach Energiekosten einsparen können. Laut Ulrich König, Leiter des Energieberatungszentrums Stuttgart (EBZ), „zeigt er verständlich auf, welche Sanierungsmaßnahmen nötig sind, empfiehlt die richtige Reihenfolge und gibt Empfehlungen, in welchem Zeitraum sie am besten durchgeführt werden sollen.“ Hinzu kommt eine Abschätzung der Investitionshöhe, wie viel staatliche Förderung möglich ist, und wie weit die Energiekosten sinken können.
Außerdem erfüllt der Sanierungsfahrplan die gesetzlichen Anforderungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) zu einem Drittel. In Baden-Württemberg liegt der gesetzlich geforderte Anteil für Ökowärme nach einem Heizungstausch bei 15% - 5 Prozentpunkte davon deckt der Sanierungsfahrplan ab.
Ersatz für „Energiesparcheck“
Der Zuschuss zum „Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg“ löst das Förderprogramm „Energiesparcheck“ ab, das bisher von Landesseite Gebäudeenergieberatungen finanziell unterstützt hatte. Die neue Förderung geht zuerst an die ausstellenden Gebäudeenergieberater, die wiederum ihre Rechnung um diese Höhe reduzieren. Bedingung der Förderung ist, dass die Fachleute den Förderantrag vor der Unterzeichnung des Beratungsvertrages bei der L-Bank gestellt und bereits den Zuwendungsbescheid erhalten haben - siehe Antragsformulare und l-bank.de/sanierungsfahrplan.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Zukunft Altbau
- EnergieSparRatgeber
- Förderratgeber von co2online und Fördermitteldatenbank von fe.bis
ausgewählte weitere Meldungen:
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- Landtag Baden-Württemberg bringt Neufassung des EWärmeG auf den Weg (18.3.2015)
siehe zudem:
- Bestandsumbau (SanReMo), Dämmung, Fassadendämmung, Solarwärme, erneuerbare Energien bei BAULINKS.de
- Literatur / Bücher zu den Themen Energieausweis, EnEV, Baufinanzierung, Baubeschreibung, Bauvertrag, Baurecht bei Baubuch / Amazon.de