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Land fördert „Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg“ mit 200 Euro


  

(4.11.2015) Mit einer Kombination aus individueller Beratung und Sanierungsempfehlungen durch einen qualifizierten Gebäu­deenergieberater - dem „Sanierungsfahrplan Baden-Württem­berg“ - sollen Hauseigentümer im Südwesten seit Juli leichter in die schrittweise Sanierung ihres Wohnhauses einsteigen können. Der Sanierungsfahrplan wird jetzt nach dem vom Um­weltministerium Baden-Württemberg geförderten Programm „Zukunft Altbau“ vom Land finanziell gefördert: Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern erhalten seit dem 29. Ok­tober 200 Euro Zuschuss für einen Sanierungsfahrplan. Bei Mehrfamilienhäusern erhöht sich der Betrag um 50 Euro für je­de weitere Wohneinheit. Pro Gebäude gibt es maximal 500 Eu­ro, und der Zuschuss beträgt höchstens 50% der Beratungs­kosten. Insgesamt ste­hen dafür bis 2020 4,6 Millionen Euro zur Verfügung.

Der Sanierungsfahrplan ist für die Eigentümer gedacht, die ihr Haus nicht in einem Zu­ge energetisch sanieren wollen - oder können. Er analysiert den energetischen Zu­stand eines Gebäudes und soll den Eigentümern konkrete Informationen darüber ge­ben, wie sie nach und nach Energiekosten einsparen können. Laut Ulrich König, Leiter des Energieberatungszentrums Stuttgart (EBZ), „zeigt er verständlich auf, welche Sa­nierungsmaßnahmen nötig sind, empfiehlt die richtige Reihenfolge und gibt Empfehlun­gen, in welchem Zeitraum sie am besten durchgeführt werden sollen.“ Hinzu kommt eine Abschätzung der Investitionshöhe, wie viel staatliche Förderung möglich ist, und wie weit die Energiekosten sinken können.

Außerdem erfüllt der Sanierungsfahrplan die gesetzlichen Anforderungen des Erneuer­bare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) zu einem Drittel. In Baden-Württemberg liegt der gesetzlich geforderte Anteil für Ökowärme nach einem Heizungstausch bei 15% - 5 Prozentpunkte davon deckt der Sanierungsfahrplan ab.

Ersatz für „Energiesparcheck“

Der Zuschuss zum „Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg“ löst das Förderprogramm „Energiesparcheck“ ab, das bisher von Landesseite Gebäudeenergieberatungen finan­ziell unterstützt hatte. Die neue Förderung geht zuerst an die ausstellenden Gebäude­energieberater, die wiederum ihre Rechnung um diese Höhe reduzieren. Bedingung der Förderung ist, dass die Fachleute den Förderantrag vor der Unterzeichnung des Bera­tungsvertrages bei der L-Bank gestellt und bereits den Zuwendungsbescheid erhalten haben - siehe Antragsformulare und l-bank.de/sanierungsfahrplan.

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