Plakative Infografik zur Erinnerung: Staatliche Förderung zum Einbruchschutz
(31.5.2016; ergänzt am 21.3.2017) Mieter und Eigentümer, die gerade auch mit Blick auf die aktuelle Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ihr Heim mit Sicherheitstechnik gegen Einbrecher ertüchtigen wollen, können seit 2015 bei der KfW Fördermittel beantragen. Möglich sind Zuschüsse von 1.500 Euro pro Wohneinheit aus Mitteln des Bundesbauministeriums. Seit April 2016 ist es zudem möglich, zinsgünstige Kredite für einzelne Einbruchschutzmaßnahmen zu erhalten. Passend dazu hat Assa Abloy eine plakative Infografik entwickelt, die sich u.a. hochauflösend als PDF-Datei downloaden und ausdrucken lässt:
„Gerade veraltete Türen oder Schlösser stellen für Einbrecher kaum eine Barriere dar. Umso wichtiger ist es, in moderne Technik zu investieren, die Kriminelle von vornherein abschreckt“, so Horst Merda, Verkaufsleiter Mechanik von der Assa Abloy Sicherheitstechnik GmbH. „Je länger ein Einbrecher an der Tür werkeln muss, um sie zu entriegeln, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass er aufgibt. Möglichkeiten zur Um- oder Nachrüstung gibt es viele, beispielsweise verstärkte Türen, elektromechanische Schließlösungen, Zusatzschlösser, Querriegelschlösser, Mehrfachverriegelungen und mit PIN-Code gesicherte Fenster- oder Balkontürgriffe. Je schwerer es einem Einbrecher gemacht wird, desto besser.“
Fachbetriebe unabdingbar bei Installation
Die KfW fördert aber nicht nur einbruchhemmende Türen und entsprechende Nachrüstsysteme, sondern auch Systeme für Fenster, einbruchhemmende Gitter und Rollläden, Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, sowie Kontrollkomponenten, wie Türspione und (Bild-)Gegensprechanlagen. „Unerlässlich ist allerdings, dass die Arbeiten von einem kompetenten Fachbetrieb durchgeführt werden“, meint Horst Merda. „Die Experten wissen auch, welche Produkte sich für die jeweilige Haus- oder Wohnungssituation eignen und was förderbar ist.“
Ergänzung: KfW-Zuschüsse auch für preiswertere/kleinere Einbruchschutz-Maßnahmen
Bundesbauministerium, Bundesinnenministerium und KfW erweitern die Förderung für Wohneigentümer und Mieter, die die eigenen vier Wände gegen Einbrüche sichern wollen. So werden seit dem 21. März auch kleinere Sicherungsmaßnahmen gefördert - siehe Beitrag dazu vom 21.3.2017.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- kfw.de/einbruchschutz
- KfW Bankengruppe
- Bundesbauministerium
- ASSA ABLOY Sicherheitstechnik GmbH
- Förderratgeber von co2online und Fördermitteldatenbank von fe.bis
- Einführung gestaffelter KFW-Zuschüsse für Einbruchschutz-Maßnahmen (19.9.2017)
- KfW-Zuschüsse auch für preiswertere/kleinere Einbruchschutz-Maßnahmen (21.3.2017)
- Mehr Geld zur Förderung von Einbruchschutz und Barrierefreiheit (8.1.2017)
- Roto legt Studie zum Einbruchschutz vor und fordert verbindliche Regelungen im Baurecht (23.10.2016)
- Finanztest Spezial-Ausgabe im Oktober zum Einbruchschutz (11.10.2016)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2015: 10% mehr Wohnungseinbrüche (31.5.2016)
- Test: Jede zweite Türsicherung ist schnell geknackt (15.4.2016)
- Barrierefreie/-reduzierte Fensterelemente mit Einbruchschutz (7.4.2016)
- Zur Erinnerung: Erweiterte Förderung von Einbruchschutzmaßnahmen (31.3.2016)
- KfW fördert die Modernisierung von Türsprechanlagen (21.1.2016)
- Haustüren von Mehrfamilienhäusern dürfen nachts nicht abgeschlossen werden! (20.1.2016)
- 25% mehr KfW-Zuschüsse für Einbruchschutz-Maßnahmen und Barrierereduzierung (22.11.2015)
siehe zudem: