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KfW-Zuschüsse auch für preiswertere/kleinere Einbruchschutz-Maßnahmen

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(21.3.2017) Bundesbauministerium, Bundesinnenministerium und KfW erweitern die Förderung für Wohneigentümer und Mieter, die die eigenen vier Wände gegen Einbrüche sichern wollen. So werden ab heute (21. März) auch kleinere Sicherungsmaßnahmen gefördert:

  • Ein Zuschuss kann nun bereits ab einer Investition in Höhe von 500 Euro bei der KfW beantragt werden, bislang lag die Mindestinvestitionssumme bei 2.000 Euro.
  • Die Höhe des Zuschusses liegt bei 10% der investierten Mittel und beträgt künftig folglich mindestens 50 Euro.
  • Wie bisher sind bei entsprechend aufwendigen Einbruchschutzmaßnahmen bis zu 1.500 Euro KfW-Zuschuss möglich.

Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe, stellte fest: „Wir sehen, dass die KfW-Zuschussförderung für den Einbruchschutz großes Interesse bei den Hauseigentümern und Mietern findet und freuen uns, dass wir nun die Förderung ausweiten können. Ab jetzt fördern wir auch kleinere Maßnahmen für den Einbruchschutz, wie zum Beispiel den Austausch von Türschlössern. Somit tragen wir dem Bedürfnis der Bauherren nach mehr Sicherheit in den eigenen vier Wänden Rechnung.“

2016 hat die KfW laut offiziellen Angaben mehr als 40.000 Förderzuschüsse für Einbruchschutz ausgereicht, mittels derer in rund 50.000 Wohneinheiten verschiedene einbruchhemmende Maßnahmen realisiert wurden. Seit dem 1. April 2016 können nicht nur Zuschüsse, sondern auch Förderkredite mit günstigen Zinssätzen für Investitionen in den Einbruchschutz beantragt werden. Hauptsächlich wurden einbruchhemmende Haus- und Wohnungstüren sowie Nachrüstsysteme für Fenster eingebaut. Seit November 2016 können private Bauherren und Mieter außerdem online ihren Förderantrag bei der KfW stellen und erhalten in wenigen Augenblicken ihre Förderzusage.

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