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Mehr Geld zur Förderung von Einbruchschutz und Barrierefreiheit

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(8.1.2017; ergänzt am 21.3.2017) Ab sofort können private Haus- bzw. Wohnungseigentümer und Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz und zur Barrierereduzierung bei der KfW beantragen. Zudem vergrößert das Bundesbauministerium  für das Jahr 2017 den Topf mit Zuschüssen ...

  • für den Einbruchschutz von 10 Mio. auf 50 Mio. Euro und
  • für die Barrierereduzierung von 49 Mio. auf 75 Mio. Euro.

Gunther Adler, Staatssekretär im Bundesbauministerium, erinnert daran, dass fast jeder zweite Einbrecher nach wenigen Minuten aufgibt, wenn er durch technischen Einbruchschutz am Eindringen gehindert wird: „Die Investitionen in den Einbruchschutz zahlen sich somit aus. Mit den erhöhten Fördermitteln tragen wir dem nachweislichen Interesse von Mietern und Hauseigentümern nach mehr Einbruchschutz Rechnung. Auch die Fortführung des stark nachgefragten Förderprogramms ,Altersgerecht Umbauen‘ ist ein großer Erfolg. Das Angebot an altersgerechten Wohnungen muss dringend erweitert werden, damit ältere Menschen so lange wie möglich selbstbestimmt in ihrer vertrauten Umgebung leben können.“

Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe, ergänzt: „Die KfW-Zuschussförderung für den Einbruchschutz und die Barrierereduzierung ist 2016 so erfolgreich gewesen, dass die Fördermittel schon im dritten Quartal vollständig aufgebraucht waren. Wir freuen uns, dass unsere Kunden ab sofort erneut Zuschüsse in Anspruch nehmen und in eine komfortablere Wohnqualität sowie in die Sicherheit ihrer Wohnungen und Häuser investieren können. Zuschüsse können dabei über unser Online-Zuschussportal einfach und schnell beantragt werden.“

2016 im Rückblick

Für Maßnahmen zum Einbruchschutz wurden im letzten Jahr über 40.000 Förderzuschüsse ausgereicht. Über 50.000 Wohneinheiten sollen so mit verschiedenen Maßnahmen gegen Einbruch gesichert worden sein. Seit 1.4.2016 können zusätzlich Förderkredite für Investitionen in den Einbruchschutz beantragt werden. Die Mindestinvestitionssumme für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz beträgt in der Zuschussförderung 2.000 Euro, durchschnittlich wurden bisher von den Bauherren pro Wohneinheit 5.000 Euro investiert. Hauptsächlich wurden einbruchshemmende Haus- und Wohnungstüren sowie Nachrüstsysteme für Fenster eingebaut.

2016 ist die Nachfrage in der Zuschussförderung für barrierereduzierende Maßnahmen im Vergleich zum Jahr 2015 um ein Drittel angestiegen: Rund 25.000 Zusagen wurden durch die KfW getätigt; die Nachfrage war dabei so hoch, dass die Haushaltsmittel von über 49 Mio. Euro bereits im Juli 2016 aufgebraucht waren. Zudem wurden über 5.000 Förderkredite für Maßnahmen wie z.B. den Abbau von Schwellen oder den Badumbau ausgereicht.

In den vergangenen Jahren hat die KfW nicht nur die Förderung für Bauherren in ihren Produkten verbessert, sondern auch die Antragstellung hierfür verbessert. So sind seit November 2016 alle Förderzuschüsse digital über das neue KfW-Zuschussportal zu beantragen. Private Bauherren und Mieter können nun online ihren Förderantrag bei der KfW stellen und erhalten innerhalb weniger Augenblicke ihre Förderzusage.

Ergänzung: KfW-Zuschüsse auch für preiswertere/kleinere Einbruchschutz-Maßnahmen

Bundesbauministerium, Bundesinnenministerium und KfW erweitern die Förderung für Wohneigentümer und Mieter, die die eigenen vier Wände gegen Einbrüche sichern wollen. So werden seit dem 21. März auch kleinere Sicherungsmaßnahmen gefördert - siehe Beitrag dazu vom 21.3.2017.

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