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Barrierereduzierung wird wieder gefördert, und Mittel für Einbruchschutz wurden aufgestockt

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(9.8.2018) Ab sofort können private Eigentümer und Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bei der KfW beantragen. Zur Verfügung stehen 75 Mio. Euro. Zudem erhöht das Bundesinnenministerium (BMI) die verfügbaren Fördermittel für Einbruchschutz für dieses Jahr auf 65 Mio. Euro. Bislang standen 50 Mio. Euro für die Einbruchschutzförderung bereit. Das BMI und die KfW reagieren damit auf die anhaltend hohe Nachfrage für den Einbruchschutz.

Zur Erinnerung: Im August 2017 sind die KfW-Zuschüsse zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Bad und im Wohnumfeld gestoppt worden - siehe Beitrag dazu vom 13.8.2017.

Jetzt können aber wieder Anträge für barrierereduzierende Maßnahmen gestellt werden. Das Bundesinnenministerium stellt hierfür 75 Mio. Euro für 2018 zur Verfügung. Das BMI und die KfW fördern mit Investitionszuschüssen bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert und die Sicherheit erhöht werden. Die Zuschüsse ermöglichen älteren Menschen einen möglichst langen Verbleib in der gewohnten Umgebung und kommen in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen oder Familien mit Kindern zugute.

Förderantrag online stellen

Private Bauherren und Mieter können ihren Förderantrag vor Beginn der Vorhaben im KfW-Zuschussportal online stellen und sollten innerhalb weniger Augenblicke ihre Förderzusage erhalten.

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