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Zur Erinnerung: Erweiterte Förderung von Einbruchschutzmaßnahmen

(31.3.2016; ergänzt am 21.3.2017) Die Einbruchszahlen in Deutschland steigen rasant: Laut vorab veröffent­lichten Zahlen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik 2015 nahm die Zahl der Fälle 2015 um fast 10% im Vergleich zu 2014 zu – und zwar von gut 152.000 auf gut 167.000. Da passt es, dass die KfW ab dem 1. April 2016 ihre Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen“ erweitert. Eigen­tümer und Mieter können neben Zuschüssen nunmehr auch zinsgünstige Kredite für die Förderung von einzelnen Einbruchschutzmaßnahmen in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit über ihre Hausbank beantragen.

Bislang erfolgte die Förderung in Form von Zuschüssen bis maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit, die aus Mitteln des Bundesbauministeriums finanziert werden. Seit Pro­grammstart im November 2015 wurden laut KfW mehr als 10.000 Anträge zugesagt, z.B. für die Nachrüstung von Haus- und Wohnungseingangstüren.

Nach dem erweiterten Katalog der förderfähigen Maßnahmen sind jetzt u.a. förderfähig der ...

  • Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster,
  • Einbau und Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangs­türen sowie der
  • Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen oder Bewegungsmeldern

Ergänzung: KfW-Zuschüsse auch für preiswertere/kleinere Einbruchschutz-Maßnahmen

Bundesbauministerium, Bundesinnenministerium und KfW erweitern die Förderung für Wohneigentümer und Mieter, die die eigenen vier Wände gegen Einbrüche sichern wollen. So werden seit dem 21. März auch kleinere Sicherungsmaßnahmen gefördert - siehe Beitrag dazu vom 21.3.2017.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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