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Kalte Dusche für Hersteller von Armaturen, Duschabtrennungen und Sanitärobjekten


  

(26.1.2017) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute (26.1.) die Rechtsmittel vieler bekannter Unternehmen, denen die Beteiligung an einem Kartell auf dem Markt für Badezimmerausstattungen zur Last gelegt wird, in der Mehrzahl der Fälle zurückgewiesen.

Zur Erinnerung: Mit Beschluss vom 23. Juni 2010 verhängte die Kommission gegen 17 Hersteller von Badezimmerausstattungen wegen deren Beteiligung an einer fortgesetzten Zuwiderhandlung Geldbußen in einer Gesamthöhe von mehr als 622 Mio. Euro. Sie legte diesen Unternehmen zur Last, zwischen dem 16. Oktober 1992 und dem 9. November 2004 in Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, den Niederlanden und Österreich regelmäßig an wettbewerbswidrigen Zusammenkünften teilgenommen zu haben. Dabei sollen u.a. die jährlichen Preiserhöhungen koordiniert sowie sensible Geschäftsinformationen ausgetauscht worden sein. Von der Zuwiderhandlung betroffen waren nach Ansicht der Kommission ...

  • Armaturen,
  • Duschabtrennungen und -zubehör
  • sowie Sanitärkeramik.

Mehrere von der Kommission belangte Gesellschaften erhoben beim Gericht der Europäischen Union Klage auf Nichtigerklärung des genannten Beschlusses oder auf Herabsetzung der verhängten Geldbußen.

Mit Urteilen vom 16. September 2013 hatte das Gericht den Beschluss der Kommission in Bezug auf eine Reihe dieser Gesellschaften teilweise für nichtig erklärt und in einigen Fällen die gegen sie verhängten Geldbußen herabgesetzt, während es die Klagen der übrigen Unternehmen abgewiesen hat. Einige Gesellschaften sowie die Kommission haben daraufhin gegen diese Urteile Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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