21,3 Mio. Euro: Bußgelder für's Sanitär-Kartell
(22.3.2016) Das Bundeskartellamt hat Bußgelder in einer Gesamthöhe von rund 21,3 Mio. Euro wegen wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen gegen neun Großhändler und einen persönlich Betroffenen aus der SHK-Branche verhängt. Den Unternehmen wird vorgeworfen, sich im Rahmen des Mittelstandskreises Nordrhein-Westfalen über mehrere Jahre bei der Kalkulation ihrer Bruttopreislisten und ihrer Verkaufspreise abgestimmt zu haben.
als „Leitkalkulation“ bundesweit relevant
Laut den Ausführungen von Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, tagte ein sogenannter Kalkulationsausschuss mindestens viermal im Jahr. Dort wurden u.a. Bruttopreise, Einkaufskonditionen, Rabatte und andere aktuelle Entwicklungen ausgetauscht. Auf dieser Basis erstellten die Mitglieder des Mittelstandskreises NRW zwar eigene Bruttopreislisten; durch die gemeinsame Kalkulationsbasis kam es jedoch zu einer Annäherung der Preise. Dies soll den Wettbewerb zwischen den Unternehmen deutlich beeinträchtigt haben. Gegenstand der abgestimmten Kalkulation, die für die Branche als Leitkalkulation auch bundesweit erhebliche Bedeutung hatte, waren mindestens 250.000 Produkte aus dem Sanitärbereich. Bei den Unternehmen handelt es sich um ...
- Dekker & Detering Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Emden,
- Elmer GmbH & Co. KG, Warendorf,
- Heinrich Schmidt GmbH & Co. KG, Mönchengladbach,
- J.W. Zander GmbH & Co. KG, Essen,
- Kurt Pietsch GmbH & Co. KG, Ahaus,
- Mosecker GmbH & Co. KG, Münster,
- Otto Bechem & Co. KG, Essen,
- Reinshagen & Schröder GmbH & Co. KG, Remscheid, und
- Wiedemann GmbH & Co. KG, Sarstedt.
Das Verfahren gegen die AGS Verlag AG, Münster, wird wegen Insolvenz des Unternehmens eingestellt. Ermittlungen gegen ein weiteres Unternehmen werden derzeit noch fortgeführt. Einige der genannten Unternehmen nahmen zudem nicht im gesamten Zeitraum von 2005 bis 2013 an dem vorgeworfenen Verhalten teil.
Die Absprachen sollen auf die 1970er Jahre zurückgehen. Sie wurden von den Kartellbehörden zunächst nicht beanstandet. Mittelständische Unternehmen verfügten seinerzeit noch nicht über die technischen Möglichkeiten, für eine große Zahl von Produkten eigene Preiskalkulationen zu erstellen und in Katalogen abdrucken zu lassen. Schon seit vielen Jahren sei diese technische Begründung aus den 1970er Jahren jedoch überholt und damit entfallen. Die Unternehmen wären verpflichtet gewesen, ihr kartellrechtswidriges Verhalten neu zu bewerten und abzustellen.
Bei der Festsetzung der Höhe der Bußgelder hat sich das Bundeskartellamt bußgeldmildernd davon leiten lassen, dass es sich um Unternehmen handelt, die im Wettbewerb zu deutlich größeren Marktteilnehmern stehen.
Alle Unternehmen haben bei der Aufklärung des Kartells mit dem Bundeskartellamt kooperiert. Dies hat gemäß der Bonusregelung des Amtes zu einer Ermäßigung der Bußgelder geführt.
Die Bußgelder sind rechtskräftig. Mit allen Unternehmen und dem persönlich Betroffenen wurde eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung (sog. „Settlement“) erreicht.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Kalte Dusche für Hersteller von Armaturen, Duschabtrennungen und Sanitärobjekten (26.1.2017)
- Franke Gruppe erwirbt Mamoli Robinetteria und wächst im Badbereich (29.5.2016)
- Duravit bekommt mit Franke neuen 25%-Gesellschafter (4.4.2016)
- SHK-Handwerker ziehen positive Jahresbilanz für 2015 (3.4.2016)
- IFH/Interm 5. bis 8.4.: Mekka für erneuerbare Wärme aus Holz (3.4.2016)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- „Partner für Wasser“ engagiert sich im Healthcare-Bereich (12.3.2016)
- SHK Essen 2016 hält Besucherniveau (12.3.2016)
- Trinkwasserverbrauch blieb bei rund 121 Litern täglich konstant (2.8.2015)
- Branchenbild der deutschen Wasserwirtschaft 2015 (24.3.2015)
siehe zudem:
- Sanitärtechnik bei BAULINKS.de
- Literatur / Bücher über Trinkwasser bei Amazon