Härtere Strafen und Nutzung der Vorratsdatenspeicherung bei Wohnungseinbruchdiebstahl
Grafik aus dem Beitrag „Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2016 verzeichnet Rückgang der Einbruchszahlen“ vom 24.4.2017 (Bild vergrößern)
(10.5.2017) Laut aktueller Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS), die am 24. April vorgestellt wurde, ist die Zahl der Einbrüche 2016 um 9,5% zurückgegangen - gleichwohl sind es immer noch 151.265 erfasste Fälle gewesen. Um dem schwerwiegenden Eingriff in den privaten Lebensbereich besser Rechnung tragen zu können, hat Bundesjustizminister Heiko Maas nun eine Änderung bei der Strafvorschrift des §244 StGB vorgeschlagen.
Der Einbruchdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung soll als neuer Absatz 4 mit einem verschärften Strafrahmen (Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahre) ergänzt werden und soll damit ein Verbrechen darstellen (§12 Absatz 1 StGB).
Um die Aufklärungsquote von Wohnungseinbrüchen zu verbessern (2016 lag sie bei 16,9%), soll es zudem Ermittlern erlaubt werden, nun die Vorratsdatenspeicherung zu nutzen und Handydaten auszuwerten.
Die Bundesregierung hat heute (10. Mai) den vom Bundesjustizminister vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches beschlossen.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
ausgewählte weitere Meldungen:
- Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2016 verzeichnet Rückgang der Einbruchszahlen (24.4.2017)
- KfW-Zuschüsse auch für preiswertere/kleinere Einbruchschutz-Maßnahmen (21.3.2017)
- Polizei startet YouTube-Kampagne zur Einbruchsprävention (11.10.2016)
siehe zudem:
- Einbruchschutz im Security-Magazin von Baulinks
- Literatur / Bücher über Einbruchschutz bei Amazon