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Garant-Türen mit optionaler „KiTa-Kante“


KiTa-Kante gefälzt mit Einleimer (Bild vergrößern)
 

KiTa-Kante stumpf mit Einleimer (Bild vergrößern)

(1.4.2019; BAU-Bericht) Kindergärten und Kindergrippen sind ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft. Dabei sollte die Sicherheit der kleinen Nutzer an erster Stelle stehen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) fordert deshalb für Kindertagesstätten eine Ausstattung, die Verletzungsgefahren vermeidet. Besonders im Fokus stehen ...

  • scharfe Kanten,
  • raue Oberflächen sowie
  • vorstehende Teile.

Gesetzliche Vorschriften verlangen vor diesem Hintergrund beispielsweise einen Abrundungsradius von mindestens 2 mm sowie gebrochene und gefaste Kanten (entsprechend dem Abrundungsradius von mindestens 2 mm). Was Türen betrifft, kann bei der Garant Türen und Zargen GmbH zur Einhaltung dieser Vorgabe optional die sogenannte „KiTa-Kante“ geordert werden.

Bei Türen mit „KiTa-Kante“ sind alle Längskanten von überfälzten und stumpfen Türen mit einem 2-mm-Radius abgerundet. Die KiTa-Kante gibt es mit HPL- und CPL-Oberflächen bis zu einer Türstärke von 48 mm (Einfachfalz) und wird mit einer klarlackierten Einleimer-Variante kombiniert. Für zusätzliche Sicherheit an der Nebenschließkante sorgt ein Fingerklemmschutz, welcher bauseits angebracht werden kann.

Weitere Informationen zu Türen mit „KiTa-Kante“ können per E-Mail an Garant angefordert werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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