Baulinks -> Redaktion  || < älter 2020/0002 jünger > >>|  

Neue DGUV-Branchenregel „Tiefbau“: Erdbaumaschinen häufige Unfallursache


  

(1.1.2020) Bei der Arbeit im Tiefbau gibt es viele Unfallrisiken: LKWs rangieren rückwärts, Radlader sind oft (zu) schnell unterwegs und Bagger drehen sich unerwartet und schwenken aus. Gleichzeitig bewegen sich auf den Baustellen Beschäftigte zu Fuß. Immer wieder scheint es in diesem Umfeld unvermeidbar (wirklich?) zu sein, dass die Fußgänger von Maschinenführern und LKW-Fahrern nicht wahrgenommen und dann angefahren oder überfahren werden.

„Gerade bei Baggern ist aufgrund der Konstruktion die Sicht des Fahrers nach rechts und nach hinten stark eingeschränkt“, erinnert Diplom-Ingenieur Volker Münch. Hielten sich dort Personen auf, könnten Fahrer sie oft nicht sehen.

Herr Münch ist stellvertretender Leiter des Sachgebiets Tiefbau der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die nun die neue „Branchenregel 101-604 Tiefbau“ veröffentlicht hat. Sie geht auf wesentliche Gefährdungen ein und fasst rechtliche Bestimmungen, Normen und die wichtigsten Präventionsmaßnahmen übersichtlich zusammen. Zugleich enthält sie praktische Tipps und Hinweise für einen erfolgreichen Arbeitsschutz auf Baustellen. „Die Unternehmer und Sicherheitsverantwortlichen bekommen so die relevanten Informationen gebündelt an die Hand, um das Gros der Tätigkeiten auf Gefährdungen zu beurteilen und passende Maßnahmen festzulegen", sagt Dipl.-Ing. Münch.

Durch die zahlreichen Abbildungen ist die Broschüre auch Lesern ohne fließende Deutschkenntnisse von Nutzen. Sie eignet sich zudem als kompaktes Nachschlagewerk für die Beschäftigten auf der Baustelle, um sich vor Ort die nötigen Sicherheitsvorkehrungen nochmals zu vergegenwärtigen.

Die DGUV-Regel 101-604 für den Tiefbau gibt es in der DGUV-Publikations­datenbank kostenfrei zum Herunterladen (direkter PDF-Download). Sie kann dort außerdem auch als gedrucktes Exemplar kostenpflichtig bestellt werden. Mitgliedsbetriebe können ferner die Publikation kostenfrei über die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse beziehen.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH