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„Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Bauarbeiten“ vollständig überarbeitet und aktualisiert

Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Bauarbeiten | Bauarbeiten - DGUV Vorschrift 38
  

(1.4.2020) Seit heute (1. April) gilt die neue Fassung der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Bauarbeiten; die alte UVV Bauarbeiten ist damit außer Kraft. Die 2020er Version formuliert übersichtlicher und präziser die Anforderungen für ein sicheres Arbeiten am Bau. Zudem gilt die UVV jetzt auch für Solo-Selb­ständige!

Die UVV Bauarbeiten hat ihren Ursprung im Jahr 1977 und wurde letztmalig 2012 punktuell unter Berücksichtigung des europäischen Rechts und des Sozialgesetzbuches überarbeitet. Hintergrund für eine eigene UVV in der Baubranche sind Besonderheiten im Baugewerbe wie etwa ...

  • die Tätigkeit auf wechselnden Baustellen,
  • die sich mit dem jeweiligen Baufortschritt verändernden Bedingungen,
  • der Umgang mit den jeweiligen Witterungsbedingungen,
  • regelmäßig neue Projektbeteiligten und Infrastrukturen sowie
  • das generell hohe Unfallgeschehen durch den Umgang mit Werkzeugen, Maschinen, Leitern, Gerüsten,...

Die neue UVV Bauarbeiten mit der offiziellen Bezeichnung „Bauarbeiten - DGUV Vorschrift 38“ ist unter Beteiligung von Experten der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU), der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), den Sozialpartnern Bau und staatlichen Stellen entstanden.

„Wir sind erleichtert, dass wir nun die Arbeiten an dieser verschlankten und sehr viel praxisnäheren UVV abschließen konnten. Das sorgt für Klarheit in Sachen Arbeitsschutz für unsere Mitgliedsbetriebe – und vor allem für eine bessere Handhabung des Themas auf der Baustelle“, so Bernhard Arenz, Präventionsleiter der BG BAU.

Die neue UVV Bauarbeiten wurde erheblich gestrafft und auf 13 Paragrafen - bzw. Kernbereiche - reduziert. Zu den wichtigsten Themen gehören dabei ...

  • die Standsicherheit und Tragfähigkeit,
  • bestehende Ablagen und Verkehrsgefahren,
  • der Betrieb von selbstfahrenden Arbeitsmitteln und Fahrzeugen auf Baustellen,
  • das Thema Absturz wie auch
  • die Gefahr durch herabfallende Gegenstände.

Die UVV wurde insbesondere an das staatliche Vorschriften- und Regelwerk angepasst. Die bauspezifischen bußgeldbewehrten Regelungen wurden zudem auf die wesentlichen Unfallschwerpunkte beschränkt.

Die DGUV Vorschrift 38 ist via bgbau.de/38 bestell- und downloadbar (direkter PDF-Download).

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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