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Betrieb von Lüftungs- und Klimaanlagen während der Corona-/COVID-19-Krise


  

(29.3.2020) Betreiber von Lüftungs- und Klimaanlagen werden in diesen Tagen u.a. mit der Frage konfrontiert, ob das Coronavirus SARS-CoV-2 durch raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) übertragen werden kann. Nach aktuellem Kenntnisstand werden Coronaviren durch Tröpfcheninfektion verbreitet. Die Übertragung via Lüftungs- bzw. Klimaanlagen sollte deshalb nahezu ausgeschlossen werden können. Über die Außenluft- und Zuluftleitungen können aufgrund der eingebauten Filter ohnehin keine Tröpfchen, die das Coronavirus enthalten könnten, in die Räume eingetragen werden.

... haben auf Basis des aktuellen Kenntnisstandes die gemeinsame Empfehlung „Betrieb Raumlufttechnischer Anlagen unter den Randbedingungen der aktuellen COVID-19-Pandemie“ erarbeitet. Grundsätzlich wird empfohlen, Räume mit einem möglichst hohen Außenluftanteil zu lüften. Zusammengefasst werden folgende Empfehlungen gegeben:

  • RLT-Anlagen mit Außenluft nicht abschalten.
  • Außenluftvolumenströme nicht reduzieren, sondern möglichst erhöhen.
  • Umluftanteile, soweit in den Anlagen vorhanden, zugunsten der Außenluftanteile reduzieren.
  • Betriebszeiten der Anlagen gegebenenfalls vor und nach der regulären Nutzungszeit verlängern.
  • Überströmung zwischen verschiedenen Nutzungseinheiten nach Möglichkeit minimieren.
  • Wenn möglich Filter mit höherem Abscheidegrad verwenden.
  • Luftfeuchtigkeit nicht unter 35% halten, möglichst über 40 Prozent.
  • Wartung der Anlagen sicherstellen und Leckagen minimieren.

Sekundärluftgeräte (Ventilatorkonvektoren, Induktionsgeräte, Split-Geräte) sind sowieso nur im jeweiligen einzelnen Raum wirksam und übertragen keine Keime in andere Räume.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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