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Abschluss des Bußgeldverfahrens gegen TGA-Anbieter


  

(29.3.2020) Bereits im Dezember 2019 hat das Bundeskartellamt sein Bußgeldverfahren gegen elf Anbieter von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA) abgeschlossen. In dem Verfahren wurden Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 110 Mio. Euro wegen Absprachen bei der Vergabe von Großaufträgen verhängt. Ausgelöst wurde das Verfahren im November 2014 infolge eines Kronzeugenantrages.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Zahlreiche führende technische Gebäudeausrüster hatten sich teils über Jahre bei der Vergabe von Großaufträgen abgesprochen. Angebote wurden oftmals nur zum Schein und nur zum Schutz anderer Anbieter abgegeben. Für die Abgabe derartiger Schutzangebote hatten die Unternehmen im Gegenzug in vielen Fällen konkrete Gegenleistungen wie Unteraufträge, Ausgleichszahlungen oder das Angebot eines Schutzangebotes bei einer anderen Ausschreibung erhalten. Insgesamt haben wir wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen bei 37 verschiedenen Ausschreibungen im Zeitraum von 2005 bis 2014 nachgewiesen.“

Der Kronzeugenantrag erfolgte in Kenntnis bevorstehender Medienberichte über den Verdacht von Absprachen im Zusammenhang mit der Ausschreibung von TGA-Leis­tun­gen für die Steinkohlekraftwerke in Hamm-Uentrop und Eemshaven in den Niederlanden. In den Tagen nach Erscheinen der Medienberichte erklärten drei weitere Unternehmen ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Bundeskartellamt im Rahmen der sogenannten Bonusregelung. In der Folge führte das Bundeskartellamt in Kooperation mit der Staatsanwaltschaft München I und der Kriminalpolizei München Ermittlungen durch. Im Februar und März 2015 erfolgten gemeinsame Durchsuchungsmaßnahmen bei mehreren Unternehmen und auch in Privatwohnungen. Die Staatsanwaltschaft übernahm die Verfahren gegen die an etwaigen Submissionsabsprachen beteiligten natürlichen Personen, das Bundeskartellamt führte die Verfahren gegen die Unternehmen.

Die vorgeworfenen Verhaltensweisen betreffen die Konzeption und Errichtung von technischer Gebäudeausrüstung im Bereich großer Gebäudekomplexe wie Kraftwerke, industrielle Anlagen, Einkaufszentren oder Bürogebäude. Zur Erinnerung: Der Bereich TGA umfasst im Wesentlichen die Gewerke ...

  • „Mechanik“ (Heizung, Klima/Lüftung, Sanitär),
  • „Elektrik“ (Elektro, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik) und
  • „Brandschutz“ (beispielsweise Sprinkleranlagen),

Im konkreten Fall waren von den Absprachen überwiegend Ausschreibungen im Bereich der „Mechanik“ betroffen. Der Auftragswert für ein TGA-Gewerk lag jeweils zumeist zwischen vier und 35 Mio. Euro, in einem Fall bei etwa 100 Mio. Euro.

Der Abschluss des behördlichen Bußgeldverfahrens erfolgte bereits im Dezember 2019. Die Information der Öffentlichkeit über den Verfahrensabschluss war seither durch Rechtsstreitigkeiten verzögert worden. Weitere Informationen zu den von den Absprachen betroffenen Bauprojekten finden sich in einem Fallbericht mit den Inhalten des §53 Abs. 5 GWB auf der Internetseite des Bundeskartellamts.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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