Marktüberwachung für Kabel und Leitungen in der Haustechnik
(9.2.2020) Für Kabel und Leitungen, die im Gebäude verlegt werden, gelten hohe Anforderungen - z.B. hinsichtlich ihres Verhaltens bei einem Brand. Darum unterliegen sie seit 2017 der europäischen Bauproduktenverordnung. Für 2020 haben nun das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) und die zuständigen Landesbehörden Kabel und Leitungen in das Marktüberwachungsprogramm aufgenommen - das heißt, dass die Behörden künftig die korrekte Kennzeichnung der Produkte und die Einhaltung der angegebenen Produkteigenschaften prüfen werden.
Der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich: „Die deutschen Kabelhersteller haben in den vergangenen Jahren enorme Anstrengungen unternommen, um das Brandverhalten ihrer Produkte zu verbessern und die notwendigen Prüf- und Kennzeichnungssysteme entlang der gesamten Lieferkette zu implementieren. Eine starke Marktüberwachung ist dringend notwendig, damit sich alle Beteiligten auf dem deutschen und europäischen Markt an die festgelegten Regeln halten“, so Sebastian Glatz, Geschäftsführer des ZVEI-Fachverbands Kabel und isolierte Drähte.
Zur Erinnerung: Bauprodukte müssen mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein und eine Leistungserklärung durch ein unabhängiges Prüflabor vorweisen. Im Fall von Kabeln und Leitungen wird das Verhalten im Brandfall ausgewiesen - darunter fallen etwa Brandfortleitung, Wärmefreisetzung und Rauchdichte. „Kabel und Leitungen mit verbessertem Verhalten im Brandfall entwickeln weniger Rauch und giftige Gase und ermöglichen so längere Evakuierungszeiten“, erklärt Glatz. Neben Deutschland haben sechs weitere Länder ihre Marktüberwachung 2020 auf Kabel und Leitungen, die unter die Bauproduktenverordnung fallen, ausgeweitet.
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siehe zudem:
- Elektroinstallation im Gebäudetechnik-Magazin bei Baulinks
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