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Faustregel: Geräte mit einer Anschlussleistung >2.000 Watt benötigen eigenen Stromkreis

(20.1.2020) Insbesondere in älteren Gebäuden lassen sich größere Haushaltsgeräte häufig nicht parallel betreiben. „Der Grund dafür ist, dass z.B. Waschmaschine und Trockner oft an nur einem Stromkreis angeschlossen sind“, erklärt Johann Meints von der Initiative ELEKTRO+ und führt aus: „Das ist nicht nur sehr unkomfortabel, sondern kann gefährliche Folgen haben. Im besten Fall fliegt nur die Sicherung raus, im Ernstfall aber kommt es zu einer Überlastung der Leitungen und es kann ein Brand entstehen.“

Foto © ELEKTRO+/JUNG 

Um die Elektroinstallation nicht zu überlasten, gilt folgende Faustregel: Geräte mit einer Anschlussleistung von mehr als 2.000 Watt benötigen einen eigenen Stromkreis. Hierzu zählen beispielsweise Waschmaschine, Wäschetrockner, Backöfen, Geschirrspüler, Induktionskochfelder und auch viele Mikrowellengeräte. Ebenso sollten für Heizung und Durchlauferhitzer sowie Assistenzeinrichtungen - beispielsweise Treppenlifte und Notrufsysteme jeweils ein separater Stromkreis eingeplant werden.

Herkömmliche Fehlerstrom-Schutzschalter nicht immer ausreichend


 

Jeder Stromkreis benötigt eine eigene Überstromschutzeinrichtung. Während der Leitungsschutzschalter (LS-Schalter) vor den Folgen einer Überlastung schützt, beugt der Fehlerstrom-Schutzschalter (FI-Schalter) gefährlichen Stromunfällen wirksam vor. „Bei einigen Geräten wie Waschmaschine oder Wärmepumpe ist der herkömmliche FI-Schutzschalter übrigens nicht ausreichend“, betont der ELEKTRO+-Ex­perte. Grund dafür sind die einphasigen Frequenzumrichter, die in den Geräten verbaut sind. Kommt es zu einem Defekt, können Fehlerströme mit Mischfrequenzen entstehen. Daher sollte in solchen Fällen ein FI-Schutz­schal­ter Typ F eingesetzt werden, der die Fehlerströme mit Mischfrequenzen zuverlässig erfasst und im Ernstfall die Stromzufuhr sofort unterbricht - siehe z.B. Bild rechts aus dem Beitrag „Neuer Siemens-FI-Schutzschalter erfasst Fehlerströme mit Mischfrequenzen“ vom 15.5.2012.

RAL-Richtlinien geben Orientierung

Orientierung bei der Elektroplanung gibt die Richtlinie RAL-RG 678. Diese beschreibt in drei verschiedenen Ausstattungsstufen, welche Anforderungen die elektrische Ausstattung in jedem Raum erfüllen sollte. Angegeben ist unter anderem die Anzahl der Anschlüsse für Elektrogroßgeräte, Stromkreise, Schalter und Steckdosen sowie Anschlüsse für die Beleuchtung und Kommunikationsanlagen - siehe auch Beitrag „Neuer Ausstattungscheck für eine zeitgemäße Elektroinstallation“ vom 16.12.2019.

Johann Meints empfiehlt zudem den Einbau von Elektroinstallationsrohren: „Baufamilien sind damit für die Zukunft gerüstet. Ändern sich die Geräteausstattung oder die Nutzungsgewohnheiten, lassen sich durch die Elektroinstallationsrohre später unkompliziert weitere Leitungen ziehen – ohne erneute Stemm- und Verputzarbeiten.“

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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