TÜV Rheinland rät: Sicherungen dreimal jährlich aus- und einschalten!
(11.1.2019) Nur intakte Sicherungen bieten einen wirksamen Schutz vor Stromschlägen oder Überlastung von Stromleitungen in Häusern und Wohnungen. Wer seine Hauselektrik sicher betreiben will, sollte deshalb regelmäßig den eigenen Sicherungskasten kontrollieren und die Sicherungen darin dreimal jährlich aus- und wieder einschalten. Giovanni Tognotti, Sachverständiger für elektrische Anlagen bei TÜV Rheinland, erklärt das so: „Beim Stromdurchfluss entsteht Wärme. Dadurch können sich die Schalter festsetzen. Das regelmäßige Betätigen löst Verfestigungen und stellt sicher, dass sie im Ernstfall zuverlässig funktionieren.“
Fehlerstromschutzschalter schützt vor Stromschlägen
In modernen Sicherungskästen findet sich zusätzlich zu den einzelnen Sicherungsautomaten der mit „FI“ oder „RCD“ gekennzeichnete Fehlerstromschutzschalter, der vor lebensgefährlichen Stromschlägen schützt. Dieser verfügt über einen Prüfknopf, der halbjährlich betätigt werden sollte, um die Funktion des Schalters zu sichern. Vor allem bei Einzug in eine neue Wohnung oder in ein neues Haus empfiehlt es sich, vorab den Sicherungskasten zu kontrollieren. Hintergrund: In vielen Altbauten sind Fehlerstromschutzschalter nur für das Badezimmer oder überhaupt nicht vorhanden. Die Schalter wurden zwar vor einigen Jahren bei Neuanlagen obligatorisch für die gesamte Wohnung oder das Haus. Für ältere Anlagen besteht jedoch keine Nachrüstpflicht. „Aus Sicherheitsgründen empfiehlt sich der nachträgliche Einbau eines FI-Schutzschalters durch einen Elektriker“, so Tognotti.
Zu viele Geräte pro Sicherung
Auch wenn einige Sicherungen im Kasten zu finden sind, sollten Mieter oder Käufer genau hinsehen. „In Altbauten sind oft sämtliche Steckdosen und die Beleuchtung auf nur eine Sicherung geschaltet. Wenn dann mehrere Geräte gleichzeitig betrieben werden, wird es problematisch. Es kann zu einer Auslösung der Sicherung wegen Überlast führen", hebt der Experte hervor. In diesem Fall sollte unbedingt ein Fachmann zu Rate gezogen werden, um die Wohnungselektrik an die aktuellen Standards anzupassen. In jedem Fall gilt: Sind im Sicherungskasten fehlende Abdeckungen oder sogar offene Drähte zu sehen, muss ein Elektriker zu Rate gezogen und der Vermieter informiert werden.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Light+Building 2024: Neuheiten von ABB und Busch-Jaeger (10.4.2024)
- ABB hat Morten Wierod zum neuen CEO ernannt (26.2.2024)
- Neue, effiziente Leitungsschutzschalter von ABB (6.9.2023)
- 5 Tipps für eine erfolgreiche Flotten-Elektrifizierung von Envision Digital (4.9.2023)
- 36 mm breiter Blitz- und Überspannungsschutz von ABN by Schneider Electric (24.10.2022)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- Holzbau: Keine gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von Schutzeinrichtung (AFDD) (15.7.2018)
- Neue Broschüre zum richtigen Überspannungsschutz (28.6.2018)
- „Basiselektroinstallation“ im smarten, digitalen Bad (9.10.2016)
- Schutzkonzepte für die Elektroinstallation (9.6.2015)
- Neue Elektro+ Broschüre „Fundamenterder“ berücksichtigt geänderte DIN 18014 (7.1.2015)
siehe zudem:
- Elektroinstallation im Gebäudetechnik-Magazin bei Baulinks
- Literatur / Bücher über Elektroinstallation bei Baubuch / Amazon.de