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SHK-Betriebe sind Teil der „KRITIS“, der Kritischen Infrastruktur


  

(27.3.2020) Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) hat in den letzten Tagen von der Politik mehrfach eine klare Zuordnung der SHK-Handwerksbetriebe zur kritischen Infrastruktur „KRITIS“ angemahnt. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat dies nun am Freitag (27. März) per Schreiben an den ZVSHK bestätigt: „Grundsätzlich zählen die SHK-Betriebe zu den systemrelevanten Einrichtungen, da nach hiesigem Verständnis auch sämtliche benötigten Dienstleistungen hierzu zählen, die zur Aufrechterhaltung der jeweiligen kritischen Dienstleistung (wie z.B. Wasser – und Energieversorgung) notwendig sind.“

Sicherheit bei Notdiensteinsätzen

Das SHK-Handwerk gewinnt durch diese Bestätigung Sicherheit bei Notdiensteinsätzen. „Wie sollen zum Beispiel notwendige Reparaturmaßnahmen in Altenheimen oder Quarantänebereichen überhaupt noch durchgeführt werden, wenn diese abgeschottet sind und Betriebe nicht zuverlässig wissen, ob sie die Objekte überhaupt betreten dürfen“, erläutert ZVSHK-Hauptgeschäftsführer Helmut Bramann die dringliche Anfrage an die Politik, in dieser Frage Klarheit zu schaffen. „Die jetzt vorliegende Bestätigung, Teil des KRITIS zu sein, ist ein wichtiges und richtiges Signal an unsere Unternehmen für ihre tägliche Arbeit unter den Auswirkungen der Corona Krise.“

Das Bundesministerium verweist in seinem Schreiben darüber hinaus auf Anordnungen der einzelnen Bundesländer, die Auswirkungen auf die Betreiber Kritischer Infrastrukturen sowie Sonderregelungen für systemrelevante Betriebe beinhalten können. Hierzu informieren die Landesregierungen über ihre eigenen Informationskanäle.

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