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Richtlinien und Informationen zum Brandschutz von Stahlbauteilen durch Feuerverzinken

(4.12.2023) Der Brandschutz durch Feuerverzinken wurde zur geregelten Bauweise erklärt. Dazu informiert das Institut für Feuerverzinken über die Umsetzung und Vorteile. Mit der Aufnahme der DASt-Richtlinie 027 „Ermittlung der Bauteiltemperatur feuerverzinkter Stahlbauteile im Brandfall” in die MVV TB 2023/1, ist für die Nutzung von Feuerverzinken als Alternative zu etablierten Brandschutzsystemen keine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) oder vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG) mehr notwendig. Allerdings muss die MVV TB 2023/1 von den einzelnen Bundesländern umgesetzt werden, um dort Gültigkeit zu erlangen. Eine Übersicht über den aktuellen Umsetzungsstand der MVV TB 2023/1 bietet das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) als PDF-Download: „Stand der Umsetzung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) in den Ländern”.

Halle mit R30 Brandschutz durch Feuerverzinken (Stahlbau: Biedenkapp Stahlbau, Foto: Henry M. Linder) 

Feuerverzinken verbessert den Feuerwiderstand von Stahlkonstruktionen. Die Emissivität feuerverzinkten Stahls ist weitaus geringer als die Emissivität herkömmlichen Stahls. Durch eine verzögerte Erwärmung der Stahlbauteile, gerade in der Anfangsphase des Brandes, kann Feuerverzinken so zum Erreichen des Feuerwiderstandes von R30 beitragen. 

Um Feuerverzinkung als Brandschutz einzusetzen, muss per Heißbemessung der rechnerische Nachweis erbracht werden. Ein kostenloses Bemessungstool wird vom Institut Feuerverzinken und auch von Software-Herstellern, wie AEC Software und Dlubal Software angeboten.

Weitere Informationen können per E-Mail an Institut Feuerverzinken GmbH angefordert werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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