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Verschärfung der Grenzwerte für Luftreinhaltung durch die EU ab 2030

(22.3.2024) Am 20. Februar 2024 verkündete der Rat der Europäischen Union, dass für die Luftreinhaltung zuständige Grenzwerte für Immissionen ab 2030 teilweise deutlich gesenkt werden sollen. Der für die Einzelraumfeuerungsbranche relevante Grenzwert für PM2.5 soll von 25 µg/m³ auf 10 µg/m³, der Grenzwert von Stickstoffdioxid von 40 µg/m³ auf 20 µg/m³ sinken. Eine formale Zustimmung durch das Parlament gilt nach Einschätzung des Politikexperten Dr. Johannes R. Gerstner als sicher.

Uwe Striegler, Vorstandsvorsitzender der EFA (links) und Dr. Johannes R. Gerstner, politischer Berater der EFA (rechts). (Fotos: EFA - Europäische Feuerstätten Arbeitsgemeinschaft e.V.) 

„Die Branche braucht jetzt die Rechtssicherheit und vor allem einen sicheren Korridor für mindestens zehn Jahre – wir warten schon zu lange auf verlässliche Rechtsgrundlagen,” erklärt Dr. Johannes R. Gerstner. Eine neue 1. BImschV etwa würde nun den Rahmen gezeigt bekommen, den man als Branche mitgestalten müsste.

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