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Verbände unterstützen mit gemeinsamem FAQ die EU-Verordnung für motorbetriebene Gebäudekomponenten

(3.4.2024) Ab dem 9. Mai 2025 unterliegen motorbetriebene Gebäudekomponenten der EU-Verordnung (EU) 2023/826 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an den Energieverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte. Davon betroffen sind Hersteller von Fenstern, Türen, Sonnenschutz insbesondere Sonnenschutzsteuerung und Beschlägen.

(Bild: Somfy GmbH) 

Die EU-Verordnung legt erstmals Mindestanforderungen für den Energiebedarf von motorbetriebenen Gebäudekomponenten im Aus-Zustand, im Bereitschaftszustand und im vernetzten Bereitschaftsbetrieb fest und gilt für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme entsprechender Komponenten. Dazu gehören auch Sonnenschutzvorrichtungen, Elektromotoren, Stellglieder und Steuereinheiten.

Der Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie (FVSB), der Verband Fenster + Fassade (VFF) und der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) haben gemeinsam ein FAQ-Dokument erstellt, das hierzu als Hilfestellung bei der Umsetzung der Verordnung dienen soll.

Das FAQ-Dokument findet sich auf den Internetseiten der Verbände:

Alle Angaben und Empfehlungen dieser FAQ beruhen auf dem Kenntnisstand bei Drucklegung (März 2024) und stellen eine Hilfestellung, aber keine Rechtsverbindlichkeit dar.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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