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GdW warnt vor zu hohen Erwartungen an die Energieeinsparverordnung

(31.1.2002) Am 01.02.2002 tritt die Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen, wies aus diesem Anlass darauf hin, dass die Erwartungen an die Energieeinsparverordnung nicht zu hoch geschraubt werden dürften. Nur ein Teil der Energieverluste der Wohngebäude seien baulich zu beeinflussen. Zwar sei es generell zu begrüßen, wenn durch die energetische Modernisierung von Gebäuden und durch die effizientere Nutzung von Energie der Verbrauch fossiler Energieträger reduziert werden und die Bundesrepublik Deutschland so ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten kann. Insoweit sei mit der Verordnung ein wichtiger Schritt unternommen worden, die Emission klimaschädlicher Treibhausgase zu reduzieren und den Energieverbrauch in Deutschland insgesamt zu senken. Es sei auch ein Fortschritt, dass die neue EnEV die bisherige Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung zusammenfasst und eine größere Flexibilität hinsichtlich des energiesparenden Bauens für den Bauherren möglich mache.

"Die im GdW und seinen Regionalverbänden organisierten rund 3.200 Wohnungsunternehmen werden große investive Anstrengungen unternehmen, um den Vorgaben der Energieeinsparverordnung zu entsprechen. Diese Investitionen werden die Mieter und Genossenschaftsmitglieder von warmen Betriebskosten entlasten, während die Wohnungsunternehmen die gesamten Investitionen vorfinanzieren müssen. Das neue Mietrecht lässt zwar die 11%ige Umlage gerade auch von Energiesparinvestitionen weiterhin zu. Diese Umlage muss aber auf den Wohnungsmärkten durchsetzbar sein. Von Boomregionen wie z.B. München, Frankfurt oder Stuttgart abgesehen, ist dies erfahrungsgemäß nicht immer möglich. Auch können nicht in jedem Fall die gesamten Kosten der Investition angesetzt werden, was die Refinanzierung der Investition stark verzögert", sagte der GdW-Chef.

Kritisch sei auch, dass die EnEV Energieverluste außerhalb eines Gebäudes, z.B. für die Gewinnung und für den Transport, sowie geringere Wirkungsgrade bei der Energieerzeugung in Kraftwerken, auf die die Wohnungswirtschaft keinen Einfluss hat, in die Energiebilanz eines Gebäudes mit einbeziehen würde. Lutz Freitag: "Der GdW als Vertretung der Wohnungswirtschaft ist – trotz der Liberalisierung der Energiemärkte – nicht in der Lage, einen entscheidenden ökonomischen Einfluss auf die Lieferanten von Energie auszuüben, weil nationale und – vor allem – europäische Kartellrechtsregelungen bundesweite verbandliche Regelungen mit verbindlichem Charakter verbieten. Die Einflussmöglichkeiten des einzelnen Wohnungsunternehmens auf die Energiesparmaßnahmen der Lieferanten sind ebenfalls relativ gering."

Die in den nächsten zehn Jahren anstehenden Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen erforderten Investitionen in Milliardenhöhe. Sie kämen vor allem dem regionalen Baugewerbe zu Gute und stärkten die Baukonjunktur insgesamt. Andererseits lasse sich der energetische Zustand von vielen Millionen Bestandswohnungen nicht von heute auf morgen verändern, erklärte Freitag. Die Wohnungswirtschaft werde ihre Investitionsanstrengungen kontinuierlich fortsetzen. Dazu benötige sie aber verlässliche wohnungspolitische Rahmenbedingungen. Doch die hätten sich in den vergangenen Jahren eher verschlechtert. "Als Stichworte nenne ich nur die Mietrechtsreform, die Verlängerung der sogenannten Spekulationsfrist oder die Beschränkung der Verlustverrechnung. Da auch aufgrund der überwiegend die Mieter begünstigenden Lage auf den Wohnungsmärkten Modernisierungsinvestitionen nicht mehr vollständig auf die Miete umgelegt werden können, schränkt dies die Ertragskraft und damit die Investitionsfähigkeit der Unternehmen zusätzlich ein", gab der GdW-Präsident zu bedenken.

Ein wichtiger Aspekt betreffe den strukturellen Leerstand von rund 1 Mio. Wohnungen in den neuen Ländern, davon über 400.000 allein bei den kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen. Auch aus den "absoluten" Forderungen der Energieeinsparverordnung dürfe kein "Modernisierungszwang" für strukturell leer stehende Bestandsgebäude entstehen. Es sei für den GdW nach wie vor unverständlich, dass für diese Gebäude keine Generalklausel in die Verordnung eingefügt worden sei, wonach diese Häuser von den Anforderungen des §9 EnEV generell freigestellt werden. So müssten für jedes einzelne Gebäude Anträge auf Befreiung gestellt werden. Die Regelungen des §17 über Befreiungen im Härtefall könnten auf den konkreten Fall des dauerhaften Leerstehens von Gebäuden zwar indirekt bezogen werden (unbillige Härte), setzten jedoch für jedes Gebäude einen Einzelantrag voraus und bergen die Gefahr, dass die einzelnen für den Vollzug der EnEV zuständigen Landesbehörden ähnlich gelagerte Fälle unterschiedlich entscheiden. "Eine solche aufwändige und rechtlich nicht eindeutige Regelung ist aus der Sicht des GdW absolut nicht sachgerecht", kritisierte Freitag. Deshalb habe der GdW dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen einen Textvorschlag für eine generelle Befreiungsregelung zur Abstimmung mit den Ländern unterbreitet. Eine Regelung stehe noch aus.

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