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Deutsches Institut für Treppensicherheit: Treppenhandläufe richtig nachrüsten

(11.7.2012) Wie müssen die Handläufe gestaltet sein, damit sie den Vorschriften für barrierefreies Bauen entsprechen?

TreppenhandlaufIn öffentlich zugänglichen Gebäuden ist ein Handlauf auf bei­den Seiten der Treppe seit vielen Jahren Pflicht. Trotzdem gibt es einen riesigen Nachrüstbedarf, um die Treppen in Arztpraxen, Verkaufsstätten, Behördengebäuden, Vereinshei­men, Museen, Bibliotheken oder Sporteinrichtungen barriere­frei zu gestalten. Wer diese Handläufe plant oder nachrüstet, sollte die Vorgaben der DIN 18040 (Barrierefreies Bauen) be­achten, empfiehlt das Deutsche Institut für Treppensicherheit (DIT). Das heißt:

  • Die Handläufe müssen durchgehend sein und am Ende der Treppe noch 30 cm waagerecht in das Treppenpo­dest hineinragen.
  • Die optimale Höhe beträgt zwischen 85 bis 90 cm.
  • Damit die Nutzer sicher Halt finden können, sollten die Handläufe rund oder oval ausgeführt sein.
  • Ihr optimaler Durchmesser beträgt zwischen 3,5 und 4,5 cm.
  • Dass sie fest und griffsicher sind, sollte selbstverständ­lich sein.

Für Menschen mit Sehbehinderungen ist es außerdem wichtig, dass Handläufe einen starken farblichen Kontrast zum Hintergrund bilden und mit taktilen Elementen verse­hen werden, damit Richtungswechsel spürbar sind.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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