Landgericht Berlin erlässt einstweilige Verfügung gegen ostdeutschen Bauverband
Das Landgericht Berlin hat auf Antrag des ZDB eine einstweilige Verfügung erlassen, die es dem neuen ostdeutschen Bauverband untersagt, im geschäftlichen Verkehr die Bezeichnung "Zentralverband des ostdeutschen Baugewerbes" zu benutzen oder benutzen zu lassen.
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