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DStGB: „Tariftreuegesetz gefährdet Existenz ostdeutscher Bauunternehmen“

(26.1.2002) Nach Auffassung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes führt das von der Bundesregierung geplante und am 25. Januar 2002 in erster Lesung im Deutschen Bundestag beratene Tariftreuegesetz zu einer Existenzgefährdung ostdeutscher Bauunternehmen. Zudem wäre eine Kostensteigerung bei öffentlichen Bauvorhaben die Folge. Künftig sollen alle öffentlichen Auftraggeber verpflichtet werden, Bauaufträge nur an die Unternehmen zu vergeben, die sich bei der Angebotsabgabe verpflichten, ihre Arbeitnehmer bei Ausführung dieser Leistungen nach den für sie am Ort der Ausführung einschlägigen Tarifverträgen zu entlohnen.

Der derzeitige Gesetzentwurf hätte zur Konsequenz, dass ostdeutsche Bauunternehmer, die sich um einen Bauauftrag in Westdeutschland bewerben, gezwungen würden, ihre Arbeitnehmer zu den in Westdeutschland geltenden, wesentlich höheren Tarifen zu entlohnen. Die zwischen Ost- und Westlöhnen bestehende Tarifdifferenz kann indes von ostdeutschen Bauunternehmen nicht aufgefangen werden. Dies hat zur Folge, dass den Unternehmen aus den neuen Ländern der gesamte Auftragsmarkt der alten Bundesländer weitgehend verschlossen bleibt.

Das geplante Tariftreuegesetz bedeutet aufgrund seiner umfangreichen Nachweis- und Kontrollpflichten zudem einen erheblichen Bürokratiezuwachs für alle öffentlichen Auftraggeber und erweist sich damit als praxisfremd. Neben erheblichen Vollzugskosten kommt es insbesondere zu einer Verteuerung der öffentlichen Aufträge.

"Nach Einschätzung der Bundesregierung wird das Tariftreuegesetz öffentliche Bauaufträge um bis zu 5% verteuern. Die Folge wäre, dass die ca. 14.000 Kommunen sowie Stadtwerke bei einem Bauvolumen von ca. 50 Mrd. € jährlich mit einem Mehraufwand in Höhe von ca. 2,5 Mrd. € rechnen müssten. Dieses ist vor dem Hintergrund der dramatischen Haushaltslage der Kommunen nicht leistbar und schadet den notwendigen kommunalen Investitionen", erklärte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Dr. Gerd Landsberg.

Zwar sei das mit dem Tariftreuegesetz verfolgte Ziel, Dumpinglöhne zu vermeiden richtig. Eine Instrumentalisierung des Vergaberechts sei aber der falsche Weg, erklärte Landsberg.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert den Deutschen Bundestag auf, den vorliegenden Gesetzentwurf zumindest in wesentlichen Teilen abzuändern. Notwendig ist eine deutliche Anhebung der im Gesetzentwurf vorgesehenen Bagatellgrenze für öffentliche Aufträge von derzeit 50.000 € auf 200.000 €. Ostdeutschen Bauunternehmen muss zudem die Möglichkeit eingeräumt werden, in Fällen, in denen ein westdeutscher Tarifvertrag einschlägig ist, nur 90% dieses Tariflohns an einen öffentlichen Auftraggeber zu bezahlen. Auf diesem Wege könnte die erhebliche Differenz zwischen Ost- und Westtarifen annähernd aufgefangen werden.

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