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Trittschallschutz bei Treppen

(24.2.2005) Probleme und gerichtliche Auseinandersetzungen über den Trittschallschutz von Wohnungstreppen bei Reihen- und Doppelhäusern sollen der Vergangenheit angehören. In einem seit Jahren laufenden Forschungsvorhaben hat die Treppenmeister Partnergemeinschaft die Ursachen für die akustisch mangelhafte Ausführung von Haustrennwänden untersucht und eine trittschalltechnisch neu entwickelte Treppe zur Serienreife gebracht. "Piano, die Flüstertreppe" heißt sinnigerweise die Massivholztreppe aus dem Jettinger Entwicklungszentrum. Diese Treppe besitzt laut Hersteller eine derartig gut den Körperschall entkoppelte Verankerungstechnik, dass schon bei massiven einschaligen Hauswänden die "erhöhten Anforderungen für den Trittschallschutz" erreicht werden.

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Wie eine Vergleichsmessung zeigte, liegt diese neue Treppe um circa 21 dB niedriger als eine herkömmliche Treppe. Ein Unterschied von 10 dB bedeutet erfahrungsgemäß etwa eine Verdoppelung beziehungsweise Halbierung des Lärms. Im Vergleich waren die Trittschallgeräusche auf der "Piano" mit 21 dB Differenz also nur noch ein Viertel so laut zu hören.

Die Zusammenarbeit mit der in punkto bauakustischer Forschung anerkannten Fachhochschule Stuttgart hat dabei unter anderem folgende interessante Erkenntnis gebracht: Das Springen und Laufen von Kindern auf Treppen ist in Nebenräumen wesentlich stärker zu hören als die gleichen Bewegungsvorgänge von schwergewichtigen Erwachsenen. Und darüber hinaus bemerkte man, dass die bei Sachverständigen-Gutachten eingesetzten Messmethoden den durch Tritte hervorgerufenen Körperschall nur unvollkommen simulieren. Kein Wunder daher, dass Bauherren mangelhafte Trennwandeigenschaften reklamieren, obwohl die für Gutachten herangezogenen Schallmessungen noch einen normgerechten Zustand feststellen. Dies führte dazu, dass inzwischen in den meisten Fällen die Gerichte bei Streitigkeiten nicht mehr den von der Norm verlangten Trittschallpegel von L'nw 53 dB als Stand der Technik anerkennen, sondern den in der gleichen Norm genannten Vorschlag für einen erhöhten Schallschutz von L'nw 46 dB.

Bezeichnend ist es übrigens, dass in einer VDI-Richtlinie (VDI 4100 "Schallschutz von Wohnungen; Kriterien für Planung und Beurteilung) sogar noch eine deutlich weitergehende Trittschall-"Komfortstufe" von L'nw 39 dB festgelegt ist. Diese könnte in Zukunft der Maßstab für höherwertige Bauten werden. Hier wird eine noch bessere schalltechnische Ausführung erwartet, die in der VDI-Richtlinie mit "Werte für ungestörtes Wohnen" für die Bewohner beschrieben ist.

Jeder Bauschaffende ist daher gut beraten, wenn er bei der Planung und Ausführung von Haustrennwänden nicht die (Mindest-) Anforderung aus der Schallschutz-DIN 4109 berücksichtigt, sondern mindestens den in der gleichen Norm definierten Vorschlag für den erhöhten Schallschutz. Dieser wird mittlerweile als Stand der Technik beurteilt. Bei höherwertigen Bauten wird man sogar davon ausgehen müssen, dass schalltechnisch ein weitgehend "ungestörtes Wohnen" beansprucht wird, was bezüglich Trittschall noch bessere Trennwand- und Treppenausführungen erfordert.

Stand der Technik

Bei Bauverträgen werden, wenn keine besonderen Absprachen vorliegen, die Mindestwerte der DIN 4109 zum Schutz vor unzumutbarer Lärmbelästigung aus fremden Wohnungen vereinbart. Kommt es zum Streit und ein Richter hat zu entscheiden, dann gilt meist der Stand der Technik als zu liefernde Leistung und dieser ist beim Schallschutz mittlerweile höher als die Mindestanforderungen.

Daher ist es Stand der Technik, bei Doppel- und Reihenhäusern eine zweischalige Wohnungstrennwand einzusetzen, mit denen die Werte für den erhöhten Luftschallschutz erreicht werden. An solchen Wandkonstruktionen sollten eigentlich vom Treppenbauer in der Regel die "Vorschläge für den erhöhten Trittschallschutz" erzielt werden.

Wird aber zudem vom Stand der Technik abgewichen, indem man in Doppel- und Reihenhäusern einschalige Wohnungstrennwände vorsieht, dann ist es für den Treppenbauer extrem schwer, die Mindestanforderungen an den Trittschallschutz zu erreichen, geschweige denn den erhöhten Schallschutz. Belegt wird dies durch eine repräsentative Umfrage unter den anerkannten Messstellen in Deutschland.

Treppenart Trennwand/
Bauweise
Trittschallpegel
Mindestanforderung
erreicht (L'nw 53 dB)
Trittschallpegel
erhöhten Wert
erreicht (L'nw 46 dB)*
leicht einschalig
massiv
82 % 6 %
leicht zweischalig
massiv
85 % 70 %
massiv einschalig
massiv
58 % 12 %
massiv zweischalig
massiv
92 % 78 %
leicht zweischalig
leicht
72 % 67 %
Die Umfrage zeigt, dass weder bei ein-, noch bei zweischaligen Haustrennwänden die Mindestanforderungen in allen Fällen erreicht werden, und die erhöhten Schallschutzwerte viel weniger. Die zahlreichen privatrechtlichen Auseinandersetzungen über den geschuldeten Schallschutz sind daher nur zu verständlich.

* Vorschlag für den erhöhten Trittschallschutz von Treppen bei Haustrennwänden von Doppel- und Reihenhäusern von 46 dB (L'nw) nach DIN 4109.

Quelle: STEP GmbH, 71364 Winnenden

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