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Wohnflächenberechnung: Anrechnung von Balkonflächen

(11.7.2009) Balkone, Loggien und Terrassen dürfen laut einer BGH-Entscheidung vom 22. April 2009 (Az. VIII ZR 86/08) mit mehr als nur einem Viertel ihrer Grundfläche in die Wohnfläche eingerechnet werden. Die Miete kann daher vom Mieter nicht unter Berufung auf eine beschränkte Flächenanrechnung gemindert werden. Eine Begrenzung war vom Gesetzgeber auch nur für die Subventionierung im öffentlichen Wohnbau vorgesehen, die sich an der Wohnfläche orientiert. „Mietvertragsparteien können folglich frei über den Umfang der Flächenanrechnung entscheiden“, resümiert Haus & Grund-Rechtsexperte Kai H. Warnecke.

Ausführliche Infos erhalten Interessierte mit der Broschüre „Wohnflä­chen­be­rech­nung“, die bei der Haus & Grund Deutschland Verlag und Service GmbH erschienen ist (ISBN 978-3-939787-19-8). Der Bezugspreis beträgt 8,95 Euro, inklusive Mehrwertsteuer, zuzüglich Versandkosten. Die Bestellung kann per E-Mail an Haus und Grund Deutschland Verlag aufgegeben werden.

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