Öffentliche Anhörung zur energetischen Wohngebäudesanierung
(21.6.2011) Der Finanzausschuss des Bundestages führt am 27. Juni eine öffentliche Anhörung zu dem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden (17/6074) durch. Die Anhörung ist auf 2 Stunden angesetzt. Geladen sind 18 Sachverständige verschiedener Organisationen - vom Bund der Steuerzahler bis zum Zentralverband des Deutschen Handwerks.
Um die Treibhausgasemissionen bis 2020 nachhaltig zu verringern, sieht der Gesetzentwurf die Förderung von Maßnahmen an Gebäuden vor, die vor 1995 errichtet wurden. Dabei soll es 2 Wege geben:
- Bei vermieteten Gebäuden sollen Abschreibungen möglich werden,
- bei Maßnahmen an selbstgenutzten Gebäuden sollen die Aufwendungen wie steuerliche Sonderausgaben geltend gemacht werden können.
Die Förderung wird nach der in dem Entwurf enthaltenen Schätzung 2013 zu jährlichen Steuermindereinnahmen von 150 Millionen Euro führen, die sich bis 2016 auf 600 Millionen Euro erhöhen sollen.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
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