Verlegeunterlagen für Bodenbeläge benötigen bauaufsichtliche Zulassung
(25.5.2012) Zur Erinnerung: Seit dem 1.1.2012 sind Verlegeunterlagen für Bodenbeläge
zulassungspflichtig - und zwar aus Gründen des Gesundheitsschutzes
und ggfls. des Brandschutzes. Dies gilt für Bodenbeläge nach
DIN EN 14041:2008-
Durch diese Vorgaben müssen alle Verlegeunterlagen neben einer allgemeinen bauaufsichtliche Zulassung
auch über das Ü-
Weitere Informationen zu Damtec black uni und weiteren Verlegeunterlagen können per E-Mail an Kraiburg angefordert werden.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Selitpro 2,2 mm: Neue Fußboden-Unterlage mit hybridem Aufbau incl. Dampfbremse (24.11.2015)
- Neues EPLF-Merkblatt „Unterlagsmaterialien unter Laminatfußbodenelementen“ (29.8.2013)
- Getestet: Tragverhalten von Regupol E48 als Trittschalldämmung unter Gussasphalt (30.8.2012)
- Trittschalldämmung bei erhöhten baulichen Brandschutzanforderungen (11.7.2012)
- Deutscher Estrichpreis 2012 für komplexe Kernsanierung im Wohnungsbau (27.5.2012)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- Regupol-Trittschalldämmung trägt zum schlanken Bodenaufbau mit Gussasphalt bei (25.5.2012)
- 2 in 1: Bautenschutz und Trittschalldämmung für Dachterrassen und Loggien (16.2.2012)
-
Trittschalldämmung aus Gummifasern für Münchens Zentralen Omnibusbahnhof (31.8.2011)
- Allg. bauaufsichtliche Zulassungen für Regupol Estrichdämmung verlängert (16.11.2010)
- Gummigranulat-Entkopplungslage verspricht 16 dB Trittschallverbesserung (17.8.2010)
siehe zudem:
- Bodenaufbau, Industrieboden und Verlegewerkstoffe bei Baulinks
- Literatur / Bücher zu den Themen Fliesen, Bodenbeläge, Innenausbau bei Baubuch / Amazon.de