Allg. bauaufsichtliche Zulassungen für Regupol Estrichdämmung verlängert
(16.11.2010) Die
allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für die Regupol Estrichdämmbahnen
Regupol BA und Regupol E48 wurden vom DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik)
für weitere fünf Jahre verlängert.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen werden für solche Bauprodukte und Bauarten im Anwendungsbereich der Landesbauordnungen erteilt, für die es allgemein anerkannte Regeln der Technik - insbesondere DIN-Normen - nicht gibt oder die von diesen wesentlich abweichen. Sie sind zuverlässige Verwendbarkeitsnachweise von Bauprodukten bzw. Anwendbarkeitsnachweise von Bauarten im Hinblick auf die bautechnischen Anforderungen an Bauwerke. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen erteilt nur das DIBt.
Seit nunmehr zwanzig Jahren entwickelt und produziert die BSW GmbH schalltechnische Produkte. Regupol BA und Regupol E48 sind Trittschalldämmbahnen für hochbelastbare Estriche, die auch langfristig ihre Stabilität und ihre Trittschalldämmeigenschaften beibehalten. Regupol BA und Regupol E48 zeichnen sich durch folgende Merkmale aus:
- hohe Trittschallminderung von 20 bzw. 26 dB
- hohe maximale Verkehrslasten von 3.000 bzw. 5.000 kg/m²
- ausgezeichnetes dynamisches Langzeitverhalten, geprüft nach 12 Millionen Lastwechseln
Ihre bemerkenswerten Eigenschaften erhalten Regupol Estrichdämmbahnen durch ihre spezielle Materialzusammensetzung aus Gummifasern und Bindemitteln - siehe auch Beitrag "Estrichdämmung für hoch belastete Flächen" vom 8.9.2008.

Neben der nationalen besitzen Regupol BA und Regupol E48 ebenfalls die europäische bauaufsichtliche Zulassung. Auf der Website des Herstellers bsw-schwingungstechnik.de können die neuen Dokumente im Download-Bereich heruntergeladen werden.
Weitere
Informationen zur Regupol Estrichdämmung können per
E-Mail an BSW
angefordert werden.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Trittschalldämmung bei erhöhten baulichen Brandschutzanforderungen (11.7.2012)
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- weitere Details...
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