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Schlagmann Poroton wettert gegen die Bevorzugung der Holzbauweise in Bayern

Johannes Edmüller, Geschäftsführer von Schlagmann Poroton
Johannes Edmüller, Geschäftsführer von Schlagmann Poroton
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(6.4.2015) Das Bayerische Bauministerium hat zusammen mit dem Bayerischen Forstministerium eine 83 Seiten umfassende, digitale Broschüre zum Vorteil der Holzbauweise auf einer ei­gens dafür eingerichteten Subdomain-Website aufgelegt. Vor Ostern brachten sie die Publikation gemeinsam an den Start. Darf der Bayerische Staat als einer der größten Waldbesitzer eine Bauweise derart bevorzugen und daraus selbst Vorteile ziehen? Unternehmer Johannes Edmüller, Geschäftsführer des mittelständischen Ziegelherstellers Schlagmann Poroton aus dem niederbayerischen Zeilarn, stellt dies empört in Frage. Er beklagt eine staatlich verordnete Wettbewerbsverzerrung.

In der digitalen Broschüre „Holz - zeitlos schön“ werden sie­ben staatliche Holzbau-Projekte, die die Bayerische Staatsre­gierung in Auftrag geben ließ, vorgestellt - siehe PDF-Down­load von der Web-Site holz-zeitlos-schoen.bayern.de. Diese will laut einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 31. März des Bayerischen Bauministeriums und des Bayerischen Forst­ministeriums „das Bauen mit Holz weiter voranbringen“. Für Unternehmer Johannes Edmüller ist dies ein Schlag gegen den freien Wettbewerb unter gleichrangigen Bauprodukten. „Eine staatliche Förderung von Werbemaßnahmen des Holzmarke­tings - und als nichts anderes ist diese Publikation einzuord­nen - ist absolut inakzeptabel und zudem rechtlich nicht halt­bar,“ so Edmüller aufgebracht. „Eine Behörde wie die Oberste Bayerische Baubehörde als Teil des Bau- und Innenministeri­ums unterliegt einer strikten Neutralität, die durch die Veröf­fentlichung dieser Broschüre eindeutig verletzt wurde.“

Eine derartige Einflussnahme könne in der Tat einen eindeutigen Verstoß des euro­päischen Beihilfeverbots nach Art. 107 AEUV darstellen und eine bedenkliche Verzer­rung des Wettbewerbs der Bauprodukte mit sich ziehen. Dies untermauert auch ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2009, in dem die Grenzen einer staatlichen Finanzierung der Holzwirtschaft gezogen wurden und die Finanzierung des damaligen Holzabsatzfonds als verfassungswidrig erklärt wurde - siehe Baulinks-Beitrag „Bundesverfassungsgericht: ,Holzabsatzfondsgesetz ist verfassungswidrig‘“ vom 7.6.2009.

Nicht nur, dass der Freistaat Bayern mit derartigen Aktionen einseitig einen Baustoff fördere, hier werde die gesamte Branche des Mauerwerksbaus in Mitleidenschaft ge­zogen, schimpft Edmüller. Gerade das ausführende Handwerk, die regional ansässi­gen Bauunternehmen, würden mit dem Präferieren der Holzbauweise völlig außen vor gelassen. Hätten doch gerade sie, aufgrund des um sich greifenden Fachkräfteman­gels, Hilfe von staatlicher Seite dringend nötig. „Wenn die einseitige Unterstützung durch das politische Lobbying ,pro Holzbau‘ die zukünftige Ausrichtung der Bayeri­schen Staatsregierung ist, dann ist das ein Schlag ins Gesicht für einen Großteil der mittelständischen Unternehmen der bayerischen Bauwirtschaft, zusammen mit ihren tausenden Mitarbeitern,“ so Johannes Edmüller, selbst verantwortlich für 320 Mitar­beiter an vier Standorten in Bayern.

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