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Kunstharzböden künftig unter der EMICODE-Lupe


  

(3.3.2021) Das EMICODE-Portfolio hat Zuwachs bekommen: So können jetzt auch Hersteller von Kunstharzbeschichtungen mit den dazugehörenden Systemprodukten das Gütesiegel für geringen Emissionsgehalt der Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte (GEV) beantragen.

Mehr als 9.600 Produkte von 163 Herstellern weltweit trugen Ende 2020 den EMICODE auf ihrer Verpackung. Anfangs waren es vor allem Produzenten von Fußbodenverlegewerkstoffen, die das Prüfsiegel beantragten. Inzwischen deckt der EMICODE nahezu das gesamte Spektrum der bauchemischen Produkte für den Innenausbau ab.

Neue Produktgruppen erschließt sich die GEV Schritt für Schritt unter Berücksichtigung der jeweils spezifischen Besonderheiten. Zuletzt wurden 2019 UV-härtende Lacke für Parkett, mineralische Böden und elastische Bodenbeläge neu aufgenommen. Und Anfang 2020 sind Prüf- und Einstufungskriterien für Kunstharzbeschichtungen und die dazugehörenden Systemprodukte Grundierung und Decklacke vom Technischen Beirat verabschiedet worden.

Foto © GEV 

Bodenbeschichtungen auf der Basis von Kunstharzen, also Epoxidharz, Polyurethan oder auch Polymethylmethacrylat, kommen in stark beanspruchten Bereichen wie zum Beispiel in Großküchen, Parkhäusern oder in der Industrie im Produktions- und Lagerbereich zum Einsatz. Sie werden in flüssigem Zustand auf den Untergrund aufgebracht und härten anschließend zu einem fugenlosen, porendichten und strapazierfähigen Bodenbelag aus. So sind auch die unter dem Boden liegenden Bauteile vor unkontrolliert austretenden Flüssigkeiten geschützt

Aufgrund ihrer markanten und fugenlosen Optik werden Kunstharzböden außerdem gerne für Präsentationsflächen verwendet und kommen zunehmend auch in Ladenlokalen und sogar Wohnbereichen zum Einsatz. Denn ...

  • Kunstharzbeläge sind in vielen Farben erhältlich,
  • dank der flüssigen Beschichtungsmethode lassen sich kunstvolle Effekte auf der Oberfläche erzielen und
  • die Oberflächen reichen von spiegelglatt bis rutschsicher.

So sei die Aufnahme der Reaktionsharze in das EMICODE-System nur konsequent gewesen, stellt GEV-Geschäftsführer Klaus Winkels fest. Jetzt können sich also Kunstharzbeschichtungen der GEV-Prüfmethode stellen, um herauszufinden, ob krebserzeugende oder krebsverdächtige Stoffe in ihren Emissionen auszuschließen sind.

Im Einzelnen legte der GEV-Beirat gemeinsam mit Experten aus der jeweiligen Industrie Prüfkriterien für neue Produktgruppen fest. Dazu gehören im konkreten Fall ...

  • reaktive, gefüllte Grundierungen,
  • Leitlacke als Grundierung für elektrisch ableitfähige Beschichtungen,
  • Verlaufsbeschichtungen mit einer maximalen Auftragsmenge bis 5 kg/m²,
  • Verlaufsbeschichtungen mit einer maximalen Auftragsmenge von 5 kg/m² bis 20 kg/m² sowie
  • Rollbeschichtungen und Decklacke.

„Somit sind für alle Komponenten, die Bestandteil eines Kunstharzbodens sind, Prüfmethode und Anforderungen definiert“, konstatiert Herr Winkels. In einem nächsten Schritt werden die Kunstharze von unabhängigen Fachlaboren auf Herz und Nieren geprüft. Regelmäßige und unangemeldete Stichprobenkontrollen durch dieselben Fachleute sichern die Qualität.

Auch weiterhin verfolgt die GEV den Ansatz, einzelne Systemprodukte zu prüfen und nicht etwa vollständige Systemaufbauten. So soll sichergestellt werden, dass Emissionen aus unteren Schichten nicht von einer absperrenden Versiegelung als oberster Schicht eingekapselt werden. Jedes einzelne Produkt muss die strengen Anforderungen erfüllen, denn nur dies verspreche größtmögliche Sicherheit für die Nutzer in Bezug auf die Raumluftqualität.

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