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Neues bfva-Merkblatt „Schaumlöschanlagen und PFAS-/Fluorverbot”

(5.12.2023) Die Fachgruppe Wasser-Löschanlagen im Bundesverband Technischer Brandschutz e.V. (bfva) hat das neue Merkblatt „Schaumlöschanlagen und PFAS-/Fluorverbot” veröffentlicht. Angesichts der bereits bestehenden und geplanten EU-weiten Beschränkungen für fluorhaltige Schaumlöschmittel bietet das Merkblatt detaillierte Hinweise zur Umstellung von stationären Löschanlagen auf fluorfreie Löschmittel.

Das bfva-Merkblatt „Schaumlöschanlagen und PFAS-/Fluorverbot” (Bild: bvfa) 

Schritte zur Umstellung auf fluorfreie Löschmittel

Die bestehenden und geplanten EU-weiten Beschränkungen von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) führen dazu, dass stationäre Löschanlagen mit fluorhaltigen Schaummitteln kurz- bis mittelfristig auf fluorfreie Löschmittel umgestellt werden müssen.

Das neue bvfa-Merkblatt beschreibt detailliert die dazu notwendigen Schritte, angefangen von einer fachgerechten Fluoranalytik über die Reinigung der Löschanlage bis hin zur Auswahl eines fluorfreien Löschmittels und möglicher Anpassungen der Löschanlage auf das neue Löschmittel. Eine vorzeitige und enge Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden und Sachversicherern wird dabei empfohlen, insbesondere im Hinblick darauf, dass eine klare Definition des Begriffs „fluorfrei” von allen Beteiligten verstanden wird. Zusätzlich gibt das Merkblatt eine Übersicht zu bestehenden Beschränkungen und aktuell geplanten Gesetzesinitiativen, einschließlich ihrer Inkrafttretensdaten und möglicher Übergangsfristen.

Der bvfa stellt das Merkblatt „Schaumlöschanlagen und PFAS-/Fluorverbot” kostenlos unter bvfa.de/publikationen zum Download bereit.

Weitere Informationen können per E-Mail an bvfa angefordert werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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