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EEWärmeG: Neues Wärmegesetz schafft Richtlinien für Häuslebauer (16.12.2007)
Anfang Dezember hat das Bundeskabinett das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
verabschiedet. Wichtigste Auswirkung für Verbraucher: Künftig müssen bei
Neubauten mindestens 14 Prozent der Energie zur Wärmeversorgung aus erneuerbaren
Energien stammen. Für die Sanierung und den Einsatz regenerativer Energien bei
Altbauten will die Bundesregierung ein Förderprogramm auflegen.