Urteil: Mieter im Erdgeschoss muss Aufzugskosten mittragen.

Mieter einer Erdgeschosswohnung haben die Betriebskosten für einen Aufzug anteilig mitzutragen - zu diesem Urteil kam die Berufungskammer des Landgerichts Augsburg (Az.: 4 S 3689/02). Zunächst hatte das Amtsgericht einer Klägerin Recht gegeben und befunden, sie müsse als Mieterin einer Erdgeschosswohnung die Kosten für den Aufzug nicht mittragen, weil sie von ihm nicht den geringsten Nutzen habe. Gegen diesen Richterspruch war der Vermieter in Berufung gegangen.

  • Datum und Uhrzeit dieser Auswertung: 20.05.2025, 03:00 Uhr
  
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